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Newsletter Ausgabe 5/2024

Moin, liebe Leser:innen,

seit April dieses Jahres ist Cannabis teillegalisiert. Mit einer Betriebsvereinbarung sichern sich Arbeitgebende ab, wenn es um den Umgang mit Cannabis in ihrem Unternehmen, ihrer Verwaltung geht. Wir stellen Ihnen die Aspekte vor, die bei solch einer Betriebsvereinbarung zu beachten sind. Außerdem berichten wir über eine Studie zu krebserregenden Schweißrauchen und wie Beschäftigte davor geschützt werden können. Ich wünsche Ihnen eine schöne, gesunde Herbstzeit. 

Unterschrift Geschäftsführer Unfallkasse Nord

Jan Holger Stock
Geschäftsführer

zur Gesamtausgabe 5/2024

Rote Augen sieht man im Homeoffice nicht

Seit Anfang April ist Cannabis in Deutschland teillegalisiert. Was müssen Arbeitgeber:innen beachten? Woran muss insbesondere bei Betriebsvereinbarungen gedacht werden? Antworten gibt Florian Garden, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Interview lesen

InterWeld-Studie gegen Schweißrauchexposition

Schweißrauche sind für den Menschen krebserregend. Es besteht ein erhöhter Handlungsdruck, die Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten und Mitarbeitende vor Schweißrauchen zu schützen. Mit der Studie InterWeld sollen nachhaltige Präventionsmaßnahmen für Betriebe definiert werden.

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