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Di­gi­ta­ler Lohn­nach­weis: Bit­te ein­rei­chen

Jetzt einreichen! – Die Meldefrist endet am 16. Februar 2021

Der im elektronischen Datenaustausch übermittelte digitale Lohnnachweis 2020 ist die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

So reichen Sie den Lohnnachweis ein

Die benötigten Daten werden auf elektronischem Wege aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm heraus direkt an die Unfallkasse Nord übermittelt. Sollten Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, können Sie die Daten auch über die Ausfüllhilfe SV-Net melden.

Den Lohnnachweis für das Meldejahr 2020 reichen Sie bitte bis zum 16. Februar 2021 ein.

Stammdaten abrufen!

Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle zu Beginn eines Meldejahres angestoßen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 1. November für das Folgejahr zum Abruf bereit.

Erfolgskontrolle

Ob Sie Ihren Lohnnachweis Digital erfolgreich abgegeben haben, erfahren Sie durch die Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung. Diese rufen Sie ebenfalls über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre Ausfüllhilfe ab.

Welche Ausnahmen gibt es?

Den kommunalen Schülernachweis in Schleswig-Holstein senden Sie weiterhin in Papierform ebenfalls fristgemäß zum 16. Februar 2021 an die Unfallkasse Nord. Private Haushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Beitragsberechnung erfolgt hier wie bisher.

Noch Fragen offen?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Stammdatenabruf oder zum Erstellen des Lohnnachweises Digital finden Sie auf dem Internetauftritt der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Nutzen auch Sie gerne das Self Service Portal zum UV-Meldeverfahren auf
www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp

Claudia Mender, UK Nord

Check­list

  • Nutzen Sie immer die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms.
  • Prüfen Sie vor Abgabe der Meldung die erfassten Daten und rufen Sie – falls noch nicht geschehen – die gültigen Stammdaten für das Meldejahr ab.
  • Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder Ausfüllhilfe sv.net beantworten Ihnen kompetent Ihre Programmanbieter.

Ein Informationsblatt zur Meldung der Arbeitsstunden finden Sie auf unserer Website unter dem Webcode P00311
www.uk-nord.de/main/die-unfallkasse-nord/finanzierung/

Sie erreichen uns unter uv-meldeverfahren@uk-nord.de
telefonisch unter 040 27153-405
oder 040 27153-422