Sind Beschäftigte bei ihrer Arbeit krebserzeugen- den Gefahrstoffen und Einwirkungen ausgesetzt, müssen Arbeitgebende ihnen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene ar-
beitsmedizinische Vorsorge anbieten. Dazu sind sie laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet. Da arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten aber oft erst lange nach der beruflichen Belastung auftreten können, gilt diese Pflicht auch für ehemalige Beschäftigte. Über das neue zentrale Meldeportal DGUV Vorsorge können Arbeitgebende ihre Verpflichtung zum Angebot der nachgehenden Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Das neue Online-Meldeportal ersetzt die bisherigen Meldeverfahren in Papierform.
Verpflichtung kann übertragen werden
Arbeitgebende können betroffene Personen zu jedem Zeitpunkt über das Portal anmelden, also auch zu Beginn oder noch während sie eine gefährdende Tätigkeit ausüben. Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, müssen die Arbeitgebenden jedoch die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst anbieten. Spätestens beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist dann eine entsprechende Meldung über das Portal notwendig. Dabei müssen auch das Datum des Beschäftigungsendes und die Dauer der Exposition angegeben werden.
Auch bestimmte Personen, die beruflich strahlenexponiert waren, können laut Strahlenschutzrecht nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angemeldet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass der nach Strahlenschutzrecht ermächtigte Arzt beziehungsweise die ermächtigte Ärztin eine Empfehlung für nachgehende Untersuchungen ausgesprochen hat.
Zusammenschluss aller Organisationsdienste
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betreiben verschiedene Einrichtungen, um die nachgehende Vorsorge sicherzustellen. Derzeit nehmen für die Unfallversicherungsträger fünf Organisationsdienste die Aufgaben der nachgehenden Vorsorge wahr (siehe grüne Infobox). Auf dem Portal DGUV Vorsorge haben sich alle fünf Organisationsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen.