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Nachgehende Vorsorge aus einer Hand

Alles unter einem Dach: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben ein zentrales Informations- und Meldeportal rund um das Thema der nachgehenden Vorsorge eingerichtet. Über die Plattform DGUV Vorsorge können Arbeitgebende auch ihre gesetzliche Verpflichtung zum Vorsorgeangebot auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen.

Sind Beschäftigte bei ihrer Arbeit krebserzeugen- den Gefahrstoffen und Einwirkungen ausgesetzt, müssen Arbeitgebende ihnen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene ar-
beitsmedizinische Vorsorge anbieten. Dazu sind sie laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet. Da arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten aber oft erst lange nach der beruflichen Belastung auftreten können, gilt diese Pflicht auch für ehemalige Beschäftigte. Über das neue zentrale Meldeportal DGUV Vorsorge können Arbeitgebende ihre Verpflichtung zum Angebot der nachgehenden Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Das neue Online-Meldeportal ersetzt die bisherigen Meldeverfahren in Papierform.

Verpflichtung kann übertragen werden

Arbeitgebende können betroffene Personen zu jedem Zeitpunkt über das Portal anmelden, also auch zu Beginn oder noch während sie eine gefährdende Tätigkeit ausüben. Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, müssen die Arbeitgebenden jedoch die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst anbieten. Spätestens beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist dann eine entsprechende Meldung über das Portal notwendig. Dabei müssen auch das Datum des Beschäftigungsendes und die Dauer der Exposition angegeben werden.

Auch bestimmte Personen, die beruflich strahlenexponiert waren, können laut Strahlenschutzrecht nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angemeldet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass der nach Strahlenschutzrecht ermächtigte Arzt beziehungsweise die ermächtigte Ärztin eine Empfehlung für nachgehende Untersuchungen ausgesprochen hat.

Zusammenschluss aller Organisationsdienste

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betreiben verschiedene Einrichtungen, um die nachgehende Vorsorge sicherzustellen. Derzeit nehmen für die Unfallversicherungsträger fünf Organisationsdienste die Aufgaben der nachgehenden Vorsorge wahr (siehe grüne Infobox). Auf dem Portal DGUV Vorsorge haben sich alle fünf Organisationsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen.

Anlässe für nachgehende Vorsorge

  • Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einem Gefahr- stoff, sofern
    - der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff oder ein Gemisch der Katego- rie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist oder
    - die Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebser- zeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden;
  • Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei oder anorganischen Bleiverbindungen;
  • Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i des Anhangs zur ArbMedVV.
  • Exposition gegenüber fibrogenen Stäuben (Berg- verordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten – Gesundheitsschutz Bergverordnung GesBergV)
  • Exposition gegenüber ionisierender Strahlung (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen – StrlSchV)

Einwilligung notwendig

Unabhängig von den Meldezeitpunkten und Vorsorgeanlässen dürfen die Daten betroffener Personen nur mit deren Einwilligung über das Meldeportal von DGUV Vorsorge übermittelt werden. Eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung kann über das Meldeportal heruntergeladen werden.

Organisationsdienste für die nachgehende Vorsorge

  • Gesundheitsvorsorge (GVS)
  • Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN)
  • Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM
  • Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU)
  • Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen fibrogene Stäube – BONFIS –

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Weitere Informationen:
www.dguv-vorsorge.de

Kontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Geschäftsstelle DGUV Vorsorge
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
E-Mail: dguv-vorsorge@dguv.de