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Nr. 2 / März / April 2022

Bei uns geht’s besser!

Werden Sie fußgängerfreundliche Kommune 2022! Der Verein FUSS e. V. lobt erstmals den Fußverkehrspreis aus.

Quelle: ultramansk – shutterstock.com

Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt unterstützen das Projekt. Gesucht werden bereits umgesetzte oder sich aktuell in der Realisierung befindende, innovative wie auch möglichst kosteneffiziente bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs in Städten und Gemeinden, die zur Nachahmung weiterempfohlen werden können. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Maßnahmenpaket in einem Quartier, um Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen in mehreren Straßen und auf Plätzen oder auch um fußverkehrsfreundliche Neubau- bzw. Umstrukturierungsgebiete handeln.

Nähere Informationen finden Sie in der offiziellen Auslobung (PDF).

Die Bewerbungen für den Fußverkehrspreis sind einzureichen bis zum 1. Juli 2022 per Mail an fvs@fuss-ev.de.

Einzureichen sind:

 

Nutzen Sie zur Bewerbung bitte die Vorlagen, die Sie sich hier als gepackte Dateien im zip-Format herunterladen können.

Teilnahmeberechtigt sind alle Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Deutschland sowie die Senats- und Bezirksverwaltungen der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.

Der Kommunale Fußverkehrspreis Deutschland 2022 wird im Rahmen des Projekts „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ ausgelobt. Die Kommune mit dem Siegerbeitrag wird bei der ersten kommunalen Tagung des FUSS e.V. im Herbst 2022 gekürt. FUSS e.V. sorgt für mediale Aufmerksamkeit und bundesweite positive Öffentlichkeitsarbeit für die Siegerkommune. Alle eingereichten Beiträge, die die Wettbewerbsbedingungen erfüllen, werden in einer Broschüre sowie auf der Webseite von FUSS e.V. veröffentlicht.

Zur Projektwebseite: www.fussverkehrsstrategie.de

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und vom Umweltbundesamt.

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