Direkt zum Inhalt der Seite springen
Zurück zur Übersichtsseite
Geschätzte Lesezeit:
Nr. 5 / Oktober 2022

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Am 1. Oktober 2022 ist die neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die vorherige Verordnung war im Frühjahr 2022 ausgelaufen. Mit der Gefährdungsbeurteilung steht jetzt das Ermessen der Arbeitgebenden stärker im Fokus.

Person läuft mit Aktentasche und Maske in der Hand durchs Bild Quelle: nito - shutterstock

Am 1. Oktober 2022 ist die neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die vorherige Verordnung war im Frühjahr 2022 ausgelaufen. Mit der Gefährdungsbeurteilung steht jetzt das Ermessen der Arbeitgebenden stärker im Fokus. 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen demnach auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Hygienekonzepte mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festlegen und umsetzen. Dabei sind vor allem folgende Maßnahmen zu prüfen: 

  • Abstand halten, Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften,
  • Einschränkung betriebsbedingter Kontakte, Räume sollten nur von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, wenn sie ausreichend gelüftet werden und die Mindestabstände eingehalten werden können,
  • das Angebot an die Beschäftigten, geeignete Tätigkeiten im Homeoffice auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen,
  • das Angebot an die Beschäftigten, sich regelmäßig kostenfrei durch einen vom Arbeitgeber gestellten SARS-CoV-2-Antigentest zu testen, um das Infektionsrisiko im Betrieb zu verringern. 

Bitte Abstand halten

Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern oder andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder Atemschutzmasken vom Typ FFP2 oder vergleichbare bereitstellen. Diese Masken sind von den Beschäftigten zu tragen. Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.

Weiterhin Aufklärungspflicht über Risiken

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen weiterhin ihre Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren. Diese muss auch während der Arbeitszeit ermöglicht werden.
Hinweise darauf, wie die Verordnung im Einzelnen umgesetzt werden kann, enthält darüber hinaus eine neu angepasste Arbeitsschutzregel, die zurzeit noch erarbeitet wird. 

Handlungshilfen für die betriebliche Praxis

Konkrete Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz bieten nach wie vor auch die Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger. „Unfallkassen und Berufsgenossenschaften haben bereits sehr früh in der Pandemie ihre Empfehlungen für einzelne Branchen erarbeitet und stets aktuell gehalten. Auch vor dem Hintergrund der neuen Arbeitsschutzverordnung sind diese Empfehlungen für Betriebe gut nutzbar, um sich gegen eine mögliche weitere Pandemiewelle zu wappnen und ihre Beschäftigten zu schützen“, sagt Dr. Jochen Appt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. 

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Weitere interessante Themen

  • Therapeutin und Patientin im Gespräch
    gut versichert

    Rasche Hilfe für die Psyche

    Bei psychischen Gesundheitsschäden nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder im Dienst braucht es schnellstmöglich therapeutische Hilfe. Die UK Nord vermittelt kurzfristig Sitzungen bei Psychotherapeuten – auch für Beamtinnen und Beamte.

  • Hand dreht am Heizungsregler
    sicher & gesund arbeiten

    Wie warm muss es bei der Arbeit sein?

    Deutschland muss Strom und Gas sparen. Kurzfristige Maßnahmen hierzu enthält die Ener-gieeinsparverordnung der Bundesregierung. Die neuen Regelungen betreffen auch die Tem-peratur am Arbeitsplatz. Worauf müssen Arbeitgebende jetzt achten?

  • FFP3-Maske, Schutzhandschuhe, Warnhinweise und Giftstoffe
    sicher & gesund arbeiten

    Keine Chance für krebserzeugende Stoffe

    2021 gab es 1.754 Todesfälle infolge einer als Berufskrankheit anerkannten Krebserkrankung, häufig verursacht durch krebserzeugende Gefahrstoffe. Das Internetportal des Instituts für Arbeitsschutz will den Umgang mit krebserzeugenden Stoffen im Betrieb einfacher und sicherer machen.

  • ältere Frau in einem Videocall
    sicher & gesund arbeiten

    Neu im Netz: Infoportal Homeoffice

    Ein neues Infoportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet Arbeitgebenden und Beschäftigten Informationen rund um die Arbeit im Homeoffice.

  • Junge Frau vor einem Laptop, auf dem Bildschirm steht E-Learning
    sicher & gesund arbeiten

    Onlineseminare neu im Programm

    Das Angebot an Onlineseminaren ist in den vergangenen zwei Jahren stetig gewachsen. Auch bei uns finden Sie ein Online-Schulungsangebot zu Themen rund um gesunde und sichere Arbeit.

  • Hände schreiben auf Tastatur
    Recht & Verwaltung

    Unser Extranet: extra schnell und sicher für Sie

    Unser Extranet ist Ihr Portal für die elektronische Kommunikation mit uns.

  • Foto einer jungen Frau, die lächelnd einer Seniorin die Hand auf die Schulter legt
    sicher & gesund arbeiten

    Hotline für pflegende Angehörige

    Sie pflegen? Wir unterstützen Sie mit einer 24/7 Hotline.