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Nr. 5 / Oktober 2022

Rasche Hilfe für die Psyche

Bei psychischen Gesundheitsschäden nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder im Dienst braucht es schnellstmöglich therapeutische Hilfe. Die UK Nord vermittelt kurzfristig Sitzungen bei Psychotherapeuten – auch für Beamtinnen und Beamte.
Therapeutin und Patientin im Gespräch Quelle: Vadym Pastuk - shutterstock

Sie hat an diesem Abend gleich Feierabend, denn das Freibad schließt. Da wird die Tür des Kassenhäuschens aufgerissen. Ein maskierter Mann springt herein und lässt in der rechten Hand ein Messer aufspringen. Er rückt näher und fordert die Tageseinnahmen. Mit der linken Hand hält er ihr demonstrativ einen Stoffbeutel entgegen. Tage und Wochen nach dem Überfall sieht Hanna K. sich mit dem Erlebten konfrontiert. Ob tagsüber oder nachts: Wie eine Filmschleife jagen sich die traumatischen Bilder vor den Augen der Freibadkassiererin und lassen sie diese Momente des Schocks immer wieder durchleben.

Zeitnahe Unterstützung nach Trauma

Solch erlebte Gewalt am Arbeitsplatz hat psychische Folgen. Auch wenn Menschen wie die Kassiererin in unserem Fall körperlich unversehrt geblieben sind, bleibt oft die Angst. Diese Menschen brauchen Hilfe, um das Erlebte zu bewältigen. Ein schneller Termin in einer Psychotherapiepraxis? Trotz ärztlicher Diagnose? Fehlanzeige! In der Regel gibt es viel zu lange Wartezeiten. Unterstützung leistet jedoch die Unfallkasse (UK) Nord, die direkte Hilfe vermittelt: nicht nur ihren Versicherten, sondern auch weiteren Beschäftigtengruppen, wie weiter unten ausgeführt wird. Die Grundlage dafür bietet das Psychotherapeutenverfahren, eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren

Das – abgekürzt – PT-Verfahren genannte Angebot hilft, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach Arbeitsunfällen mit psychischen Störungen schnellstmöglich wiederherzustellen. Die Grundlage für das vor zehn Jahren ins Leben gerufene Verfahren sind Kooperationsvereinbarungen mit ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten, die über Fortbildungen und Erfahrungen bei der Behandlung zur Bewältigung seelischer Belastungen verfügen und sich verpflichten, kurzfristig Termine zu ermöglichen. Es sind hierfür keine Anträge erforderlich. Die UK Nord geht Hinweisen auf psychische Gesundheitsschäden aktiv nach und vermittelt mit Zustimmung der Verunfallten konkrete psychotherapeutische Sitzungen. 

Start mit fünf Sitzungen

Das erste Hilfspaket über das Therapeutennetzwerk der Unfallkasse sieht erst einmal fünf Sitzungen vor, die schnell und unbürokratisch innerhalb einer Woche nach der Meldung beginnen können. Danach wird entschieden, ob weitere therapeutische Hilfe gebraucht wird. In fast der Hälfte aller Fälle ist jedoch Betroffenen mit diesen sogenannten probatorischen Sitzungen bereits geholfen.

Integration von Beamtinnen und Beamten

Während die gesetzliche Unfallversicherung diese Leistung nur für gesetzlich gegen Unfall versicherte Personen erbringt, zu denen Beamtinnen und Beamte grundsätzlich nicht gehören, gibt es in Schleswig-Holstein und Hamburg eine Besonderheit. In das PT-Verfahren sind auch Beamtinnen und Beamte einbezogen. Denn verbeamtete Beschäftigte, besonders in Justizvollzugsanstalten, Gerichten oder auch Finanzämtern, werden häufig Opfer von verbaler oder sogar körperlicher Gewalt. Wichtig: Das Vorkommnis sollte zeitnah mitgeteilt werden, damit die UK Nord umgehend helfen kann und sich kein psychisches Trauma mit Chronifizierungen entwickelt. Die Erfolgsaussichten bei schnell einsetzender Therapie sind sehr gut. Erforderlich für das Verfahren bei Beamtinnen und Beamte ist ein formloser Antrag des Dienstherrn der verbeamteten Person, unter Beifügung der Einverständniserklärung der betroffenen Beamtin oder des Beamten zur Übernahme durch die UK Nord für die ersten, schnell zu organisierenden fünf probatorischen Sitzungen.

Die UK Nord ist erreichbar unter:
Kiel 0431 6407-0
Hamburg 040 27153-0

Adrienne Kömmler, freie Journalistin, Berlin   

 

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