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Nr. 2 / April 2019

Psychotherapeuten-Verfahren

Das Psychotherapeuten-Verfahren, kurz PT-Verfahren, ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ihre Versicherten. Das sind in der Regel angestellte Beschäftigte und Azubis. Bei Beamtinnen und Beamten greift die Dienstunfallfürsorge ihres Dienstherrn. In Schleswig-Holstein und Hamburg ist das anders geregelt: Alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg, Beamtinnen und Beamte des Finanzministeriums, verbeamtete Vollzugsbedienstete in den Justizvollzugsanstalten, der Jugendanstalt und der Jugendarrestanstalt des Landes Schleswig-Holstein sind durch Kooperationsvereinbarungen in das Psychotherapeuten-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung, kurz PT-Verfahren, mit einbezogen. All diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere die in publikumsintensiven Arbeitsbereichen wie zum Beispiel den sozialen Dienstleistungszentren, Schulen, Justizvollzugsanstalten und Finanzämtern tätigen, werden häufig mit verbalen Angriffen und Gewaltandrohungen oder sogar mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

Exemplarisch aufzuzeigen wäre hier etwa, dass eine Lehrerin von einem Schüler im Unterricht massiv bedroht wird, ein Anderer in Ausübung seines Dienstes von einem Antragsteller mit einem Messer angegriffen wird oder ein Mitarbeiter Augenzeuge einer schweren Gewalttat an einem Kollegen ist.

Diese besonderen Situationen können seelisch so belastend sein, dass Betroffene die Folgen nur durch professionelle, psychotherapeutische Behandlung bewältigen können.

„Erste Hilfe“ für verletzte Seelen

Ein schnelles Eingreifen ist entscheidend. Zeitnahes Handeln kann eine Chronifizierung verhindern, akute Belastungs- und Angststörungen können abgefangen und nicht zuletzt kann auch der Entstehung einer Depression vorgebeugt werden. Oftmals ist es jedoch schwierig, zeitnah eine geeignete Therapeutin oder einen geeigneten Therapeuten zu finden. Lange Wartezeiten machen eine schnelle Inanspruchnahme in der Praxis beinahe unmöglich. Hier hilft dann das PT-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die UK Nord organisiert zeitnah sogenannte probatorische Sitzungen bei erfahrenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und stellt somit die schnelle Hilfe für die Betroffenen sicher. Die UK Nord kann ihre bestehenden Netzwerke nutzen und vermittelt die Beamtin oder den Beamten dann schnell und effektiv an die richtige Therapeutin oder den richtigen Therapeuten, um die Psyche der Betroffenen wieder zu stabilisieren.

Dienstunfall schnell anzeigen

Voraussetzung dafür ist, dass die UK Nord von der jeweiligen Dienststelle dieses Ereignis im Rahmen einer Dienstunfall-Meldung zeitnah angezeigt bekommt.
Durch diese schnelle Intervention kann die baldige Rückkehr der Betroffenen in den bisherigen Dienst sichergestellt und die Dienstunfähigkeitszeiträume können verkürzt werden.
Eine umgehende Anzeige ist also im Interesse aller: der hilfesuchenden Person, der Dienststelle und der UK Nord.


Nicole Herod, UK Nord

Informationen zum Psychotherapeuten-Verfahren bei der UK Nord:
Standort Kiel 0431 64070
Standort Hamburg 040 271530

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