Schmutzfink-Alarm auf der Tastatur
Krank zur Arbeit? Das sollte nicht sein! Trotzdem schleppen sich immer wieder Beschäftigte mit einem Infekt an ihren Arbeitsplatz. Nach einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)* sind 2017 rund zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland mindestens einmal im Jahr krank zur Arbeit gegangen. Wer denkt, dass „das bisschen Husten und Schnupfen“ nicht so schlimm sei, irrt. Durch Händeschütteln, Niesen, Husten sind Kolleginnen und Kollegen schnell infiziert. Bakterien und Viren verbreiten sich über gemeinsam benutzte Flächen (z. B. Computermaus und -tastatur, Tastatur an zentralen Laserdruckern und -kopierern, Telefon, Schreibtischfläche, Türklinken, Treppengeländer, Teeküchen und Toiletten). Immer mehr Menschen arbeiten außerdem unterwegs, zum Beispiel im Zug. Auf der Schattenseite der Mobilität steht das Infektionsrisiko, dem man dort ausgesetzt ist, wo viele Menschen aufeinandertreffen.
Zum Glück sind die meisten Keime harmlos und gehören zur Umgebung des Menschen; auch sind ihre Überlebensbedingungen nicht immer ideal. Einige Keime können jedoch Erkrankungen auslösen. So verursachen Viren grippale Infekte, E. coli-Bakterien und Noroviren führen zu Durchfall, in dessen Folge der Körper rasch dehydriert.
Wie für alle Arbeitsplätze gelten für Büros unter anderem die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür sorgen, „dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden“. Das T-O-P-Prinzip für Schutzmaßnahmen verschafft Arbeitgebern und Beschäftigten Orientierung in Sachen Bürohygiene:
Technische Maßnahmen für Arbeitgeber
- ausreichend Hygieneartikel bereitstellen
- alkoholfreie Reinigungstücher für Büroausrüstung und Kommunikationstechnik beschaffen
- Arbeitsstätte regelmäßig reinigen lassen
- Schreibtische und Stuhlarmlehnen auch zwischen den Reinigungsterminen säubern
- Das gilt besonders für so genannte Pendlerbüros, die im Wechsel von mehreren Personen genutzt werden.
Organisatorische Maßnahmen für Arbeitgeber
- räumliche Trennung der Arbeitsplätze, falls möglich
- falls technisch möglich, bei Epidemien vorübergehend häusliche Arbeitsplätze anbieten
- bei Epidemien mit dem Arbeitsmediziner abgestimmte Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
- einmal jährlich eine Grundreinigung durch professionelle Anbieter durchführen lassen
- Belegschaft über Hygienemaßnahmen aufklären
Persönliche Maßnahmen für Beschäftigte
- Büroräume regelmäßig lüften, denn trockene Heizungsluft reizt die Schleimhäute.
- Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen und gründlich abtrocknen
- bei Besprechungen Abstand halten
- aufs Händeschütteln verzichten
- vermeiden, sich an Mund oder Nase zu fassen
- in die Armbeuge niesen
- Schreibtischoberflächen zwischendurch mit einem in Seifenwasser handfeucht getränkten Tuch abwischen
- Telefon, Maus und Tastatur ebenfalls abwischen
- Klebestreifen von Haftzetteln durch die Tastaturrillen ziehen
- alkoholfreie Hygienetücher leisten zwischendurch gute Dienste.
Viele Unternehmen stellen ihren Beschäftigten Smartphones dienstlich zur Verfügung. Diese Hygienetipps sollten Sie beachten, besonders in der Erkältungssaison:
- Oberfläche bzw. Display-Schutzfolie mit einem Mikrofasertuch putzen
- Rillen, Anschlussbuchsen etc. vorsichtig mit Wattestäbchen oder Zahnstocher reinigen; Wattefusseln und Schmutzpartikel im Anschluss entfernen
Klaudia Gottheit
DGUV Regel 115-401 Branche Bürobetriebe,
https://publikationen.dguv.de/
Techniker Krankenkasse: So schnell wird das Smartphone sauber.
https://www.tk.de/techniker/magazin/digitale-gesundheit/rund-ums-smartphone/reinigungstipps-smartphone-2009268