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Nr. 2 / April 2023

Hilfe auf Knopfdruck

Digitale Prüflisten erleichtern Arbeitgebern die alljährliche Inspektion ihres Fuhrparks

Ein Techniker in gelber Warnweste prüft Kraftstofftank am LKW Quelle: Siwakorn1933  – shutterstock.com

Bei seinen Betriebsbesichtigungen hat Olaf Stöhrmann (56), Aufsichtsperson in Schleswig-Holstein, schon so einiges gesehen. Der erfahrene Arbeitsschützer weiß: Das Thema Fahrzeugsicherheit steht bei Arbeitgebern nicht ganz so weit oben. Umso mehr freut es ihn, ihnen eine Hilfe an die Hand geben zu können: die aktualisierte DGUV Broschüre „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“. Sie erklärt nicht nur kompakt und übersichtlich, wann wer wie Dienstfahrzeuge zu überprüfen hat.  Sie enthält auch über zwanzig, individuell auf die unterschiedlichen Fahrzeuge abgestimmte Prüflisten, die einzeln heruntergeladen, beschrieben und archiviert werden können.

Einfach am Computer ausfüllen

„Das ist wirklich toll!“, begeistert sich Olaf Stöhrmann, der auch Abgeordneter der UK Nord im DGUV- Sachgebiet „Fahrzeuge“ ist. „Unser Ziel war, mit ansprechend aufbereiteten, praxistauglichen Materialien unseren Mitgliedsbetrieben das Leben zu erleichtern.“

Das ist dem Gremium auch gelungen: Zwar erscheint die Broschüre mit ihren 160 Seiten zunächst recht umfangreich. Davon füllen jedoch die Prüflisten und die Auflistung der zu prüfenden Punkte am Fahrzeug den größten Teil. Letzteres ermöglicht Arbeitgebern, sich über den Sollzustand ihrer jeweiligen Fahrzeuge zu informieren. Wichtig dabei: Verkehrssicherheit ist nicht Arbeitssicherheit. „Viele Unternehmer glauben, sie hätten mit der Hauptuntersuchung beim TÜV auch die Betriebssicherheit ihres Fahrzeuges überprüft. Dem ist nicht so“, erklärt Olaf Stöhrmann. Die Verkehrssicherheit überprüfe ausschließlich die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges. Die Betriebssicherheit hingegen beschreibt die Sicherheit des Fahrzeugs bei der Arbeit. „Fahrzeuge werden auf die Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten. Ein Müllsammelfahrzeug hat eine andere Ausstattung als ein Löschfahrzeug. Die sichere Verwendung dieser Ausstattung wird geprüft.“

Rat einholen von der FASi

Die Prüfung selbst kann nur von Personen vorgenommen werden, die dazu berechtigt sind. Auch hierzu finden sich hilfreiche Hinweise in der Broschüre. „Das ist eine immer wiederkehrende Frage“, berichtet Olaf Stöhrmann aus seinem Arbeitsalltag. Er empfiehlt, zunächst über die Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche Voraussetzungen die prüfungsberechtigte Person mitbringen muss. „Es ist ja ein Unterschied, ob ich das Dienstfahrzeug meines Hausmeisters überprüfen will oder einen Bauhof leite, auf dem schweres Gerät herumsteht.“ Danach können Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden und geeignete, prüfungsberechtigte Personen empfehlen. Auch für sie ist die neue Broschüre gemacht. Olaf Stöhrmann: „Mit dem Tablet in der Hand können sie während der Fahrzeugüberprüfung ihre Beobachtungen live notieren. Nichts muss mehr ausgedruckt und nachträglich handschriftlich erfasst werden.“ Was für eine Erleichterung!

Brandneu seit 1. Januar digital abrufbar und ab April 2023 als Print bestellbar; nähere Informationen finden Sie bei den DGUV Publikationen.

Petra Bäurle, freie Journalistin

 

Quelle Galeriefotos: Olaf Stöhrmann

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