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Nr. 4 / August 2026

Neue DGUV Vorschrift 2

Für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Nord haben sich die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung geändert. Die Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde von der Vertreterversammlung beschlossen und ist am 1. August 2026 in Kraft getreten. 

Lupe OrangRobot – Adobe Stock

Die Vorschrift 2 wurde im Bereich der Anforderungen verständlicher gestaltet, digitale Informations- und Kommunikationstechnologien werden in der betrieblichen Betreuung möglich und Betreuungsgrenzen wurden angepasst.

 

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Die Obergrenze für die Regelbetreuung kleiner Betriebe wird von zehn auf 20 Beschäftigte angehoben.
  • Die Berechnung der Beschäftigtenzahl wurde vereinheitlicht.
  • Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit wird für weitere Berufsgruppen geöffnet.
  • Nachweise zu Fortbildungen gehören zukünftig mit in die Jahresberichte an die Unternehmer:innen.
  • Digitale Beratung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eine ausführlichere Zusammenfassung lesen Sie in diesem PDF.

 

Die aktuelle Version der Vorschrift 2 erhalten Sie hier:
Zur DGUV-Vorschrift-2

 

Die DGUV Regel 100-002 hilft bei Fragen:
Zur Broschüre

 

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