Neue DGUV Vorschrift 2
Für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Nord haben sich die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung geändert. Die Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde von der Vertreterversammlung beschlossen und ist am 1. August 2026 in Kraft getreten.
Die Vorschrift 2 wurde im Bereich der Anforderungen verständlicher gestaltet, digitale Informations- und Kommunikationstechnologien werden in der betrieblichen Betreuung möglich und Betreuungsgrenzen wurden angepasst.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Die Obergrenze für die Regelbetreuung kleiner Betriebe wird von zehn auf 20 Beschäftigte angehoben.
- Die Berechnung der Beschäftigtenzahl wurde vereinheitlicht.
- Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit wird für weitere Berufsgruppen geöffnet.
- Nachweise zu Fortbildungen gehören zukünftig mit in die Jahresberichte an die Unternehmer:innen.
- Digitale Beratung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine ausführlichere Zusammenfassung lesen Sie in diesem PDF.
Die aktuelle Version der Vorschrift 2 erhalten Sie hier:
Zur DGUV-Vorschrift-2
Die DGUV Regel 100-002 hilft bei Fragen:
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