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Hil­fe nach ei­nem psy­chisch be­las­ten­den Er­eig­nis bei der Ar­beit

Nach ei­nem be­las­ten­den Er­eig­nis bei der Ar­beit ha­ben Ver­si­cher­te grund­sätz­lich An­spruch auf Un­ter­s­tüt­zung durch die UK Nord im Rah­men des Psy­cho­the­ra­peu­ten­ver­fah­rens.

Wir erläutern, wie die UK Nord für schnelle Unterstützung sorgt, was die Voraussetzungen sind und wie Versicherte Zugang zum Psychotherapeutenverfahren erhalten.

1. In welcher Form ist Unterstützung durch die UK Nord nach einem psychisch belastenden Ereignis möglich?

Die UK Nord stellt eine schnelle psychotherapeutische Unterstützung sicher, wenn Versicherte arbeitsbedingt einem psychisch belastenden Ereignis ausgesetzt waren und daraufhin professionelle Unterstützung benötigen. Diese Leistung nennen wir „Psychotherapeutenverfahren”.

2. Wie ist der Ablauf, wenn eine versicherte Person das Psychotherapeutenverfahren in Anspruch nehmen möchte?

Versicherte Betroffene können sich direkt bei der UK Nord melden. Die Telefonnummern und E-Mailadressen unserer Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein finden Sie am Ende dieses Beitrags. Hier wird bei Bedarf – unabhängig von der Kausalitätsfrage – eine schnelle psychotherapeutische Unterstützung im Umfang von bis zu fünf Sitzungen sichergestellt. Grund für die „unbürokratische“ Unterstützungsleistung: So sollen Chronifizierungen durch lange Wartezeiten verhindert werden. Im Telefonat wird erfragt, ob einer Tätigkeit nachgegangen wurde, die bei der UK Nord versichert ist, und ob es ein Ereignis während dieser Tätigkeit gab, das als Grund für den Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung plausibel erscheint. Wenn vorab keine Unfallanzeige eingegangen ist, wird die UK Nord nach einer Unfallanzeige fragen und ggf. auf ihre Vordrucke im Internet verweisen.

Alternativ können sich Betroffene an einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin – das sind Ärztinnen und Ärzte speziell für die Behandlung von Arbeitsunfällen – wenden, die ebenfalls eine psychotherapeutische Behandlung anweisen können. Eine Suchmaschine für Durchgangsärzte finden Sie auf der Internetseite https://lviweb.dguv.de. Auch unternehmensseitig kann ein psychisch belastendes Ereignis der UK Nord gemeldet werden, beispielsweise über eine Unfallanzeige. Hilfreich ist es, wenn durch eine ausführliche Beschreibung deutlich gemacht wird, dass psychotherapeutische Unterstützung in Frage kommen könnte. Die UK Nord meldet sich bei betroffenen Personen, wenn der Bedarf für das Psychotherapeutenverfahren aus der Unfallanzeige deutlich wird. Vordrucke für Unfallanzeigen finden Sie auf unserer Internetseite.

3. Wie läuft das Psychotherapeutenverfahren konkret ab?

Wenn der UK Nord ein Fall bekannt wird (ob durch die betroffene Person selbst, über einen Durchgangsarzt/ eine Durchgangsärztin oder über eine Unfallanzeige vom Unternehmen), wird die betroffene Person an einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin verwiesen bzw. es werden der betroffenen Person mehrere kooperierende Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen vorgeschlagen. Dabei wird darauf geachtet, einen Ersttermin zeitnah zu ermöglichen. Anschließend wird in bis zu fünf Behandlungssitzungen (sogenannten probatorischen Sitzungen) eine schnelle Behandlung sichergestellt. Zudem werden in diesen Sitzungen der Bedarf und die Voraussetzungen für eine weitere Zuständigkeit durch die UK Nord geklärt (siehe Punkt 4).

4. Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit die UK Nord zuständiger Sozialversicherungsträger bleibt?

Eine wichtige Voraussetzung für die weitere Zuständigkeit der UK Nord ist, dass arbeits-unfallabhängige psychische Beschwerden für die Behandlung wesentlich sind. Ein Arbeitsunfall ist ein einmaliges Ereignis, maximal innerhalb einer Arbeitsschicht. Dies bedeutet, dass ein Ereignis aus der versicherten Tätigkeit bei der psychotherapeutischen Behandlung im Vordergrund stehen muss, das maximal innerhalb einer Arbeitsschicht aufgetreten ist. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann die UK Nord einer Weiterbehandlung zustimmen. Ist dies nicht der Fall, wird die betroffene Person an andere Sozialversicherungsträger verwiesen.

5. Was ist bei häufigen „kleineren“ Ereignissen, die über die Zeit aufsummiert zu einem Gesundheitsschaden führen (z.B. jeden Tag Umgang mit nörgelnden, beleidigenden Klientinnen oder Klienten)?

Wenn kein einmaliges Ereignis, sondern wiederkehrende kleinere Ereignisse zu einem psychischen Gesundheitsschaden führen, ist die UK Nord nicht zuständig und leistungspflichtig für eine weitere Behandlung. Ein Arbeitsunfall ist immer nur ein Ereignis, maximal innerhalb einer Arbeitsschicht. Eine Berufskrankheit „Psyche“ gibt es nicht, so dass die UK Nord in der Regel nicht zuständig ist, wenn mehrere psychische Einwirkungen über einen längeren Zeitraum zu einem Gesundheitsschaden führen. Letztendlich hängt dies jedoch immer von dem konkreten Einzelfall ab. Mobbing wird in der Regel nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

6. Was kann ein Unternehmen/eine Einrichtung tun, wenn bekannt ist, dass diese häufigen „kleineren“ Ereignisse die Gesundheit der Beschäftigten bedrohen?

In diesem Fall ist es die Aufgabe der Unternehmerin oder des Unternehmers, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Bedrohung für die Gesundheit der Beschäftigten zu reduzieren oder im besten Fall komplett auszuschließen. Die Grundlage hierfür sollte die Gefährdungsbeurteilung inklusive der psychischen Belastungsfaktoren sein. Bei dem Wunsch nach Beratung zu diesen Themen hilft die Präventionsabteilung der UK Nord gern weiter. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsperson oder an die Arbeitspsychologin der UK Nord, Kimjana Curtaz, die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Textes.

7. Welche Personengruppen sind generell bei der UK Nord gesetzlich unfallversichert?

Bei der UK Nord sind unter anderem Angestellte des öffentlichen Dienstes, Kita-Kinder, Schüler und Schülerinnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige aus Hamburg und Schleswig-Holstein gesetzlich unfallversichert. Bei konkreten Einzelfällen fragen Sie gern bei uns nach.

8. Was ist mit verbeamteten Personen in Hamburg und in Schleswig-Holstein?

In Hamburg können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter grundsätzlich das Angebot des Psychotherapeutenverfahrens der UK Nord nutzen. Auch Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Vollzugsbedienstete in Schleswig-Holstein haben grundsätzlich Zugang zum Psychotherapeutenverfahren über die UK Nord. Bei verbeamteten Personen muss das Psychotherapeutenverfahren jedoch über die Personalabteilung des jeweiligen Unternehmens initiiert werden.

Kimjana Curtaz, UK Nord

NordKimjana Curtaz, Arbeitspsychologin der UK Nord
kimjana.curtaz@uk-nord.de
040 27153-220

UK Nord, ukn@uk-nord.de
Standort Kiel 0431 64070
Standort Hamburg 040 271530

Unfallanzeigen:
www.uk-nord.de/schnellzugriff/unfallanzeigen/

Durchgangsärztin, Durchgangsarzt finden:
https://lviweb.dguv.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
• Traumatische Ereignisse – Prävention und Rehabilitation. DGUV-Grundsatz 306-001
• Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftftigten. Handlungsleitfaden für Führungskräfte. DGUV-Information 206-030
https://publikationen.dguv.de

BKK Bundesverband:
Broschüre „Psychisch krank im Job“
www.bkk-dachverband.de/publikationen/selbsthilfebroschueren/
psychisch-krank-im-job