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Nr. 3 / Juni 2022

Neues Jahr, neue Unternehmensnummer

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Anlass ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).

Foto einer Hand, die einen Vordruck mit Kugelschreiber ausfüllt Bildquelle: Kinga/Shutterstock.com

Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.

In der gesetzlichen Unfallversicherung löst die Unternehmensnummer die bisherige Mitgliedsnummer ab. Sie benötigen Ihre Unternehmensnummer, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Unsere Mitgliedsunternehmen erhalten im Herbst dieses Jahres von uns eine schriftliche Information über den Nummernwechsel.

DGUV

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