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Di­gi­ta­ler Lohn­nach­weis: Bit­te ein­rei­chen

Jetzt einreichen! Die Meldefrist endet am 16. Februar 2020 

Der im elektronischen Datenaustausch übermittelte ­digi­tale Lohnnachweis 2019 ist die Grundlage für Ihre ­Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

So reichen Sie den Lohnnachweis ein

Die benötigten Daten werden auf elektronischem Wege aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm heraus direkt an die Unfallkasse Nord übermittelt. Sollten Sie kein ­Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, können Sie ­die Daten auch über die Ausfüllhilfe SV-Net melden. 

Den Lohnnachweis für das Meldejahr 2019 reichen Sie bitte bis zum 16. Februar 2020 ein.

Stammdaten abrufen!

Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle zu Beginn eines Meldejahres angestoßen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 1. November ­für das Folgejahr zum Abruf bereit. 

Erfolgskontrolle

Ob Sie Ihren „Lohnnachweis Digital“ erfolgreich abgegeben haben, erfahren Sie durch die Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung. Diese rufen Sie ebenfalls über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre Ausfüllhilfe ab. 

Welche Ausnahmen gibt es?

Den kommunalen Schülernachweis in Schleswig-Holstein senden Sie weiterhin in Papierform ebenfalls fristgemäß zum 16. Februar 2020 an die Unfallkasse Nord. Private Haushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Beitragsberechnung erfolgt hier wie bisher. 

Noch Fragen offen?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Stamm­datenabruf oder zum Erstellen des „Lohnnachweises ­Digital“ finden Sie auf dem Internetauftritt unseres ­Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Nutzen auch Sie gerne das Self Service ­Portal zum UV-Meldeverfahren auf


www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp

 

Check­lis­te

  • Nutzen Sie immer die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms.
  • Prüfen Sie vor Abgabe der Meldung die erfassten Daten und rufen Sie – falls noch nicht geschehen – die gültigen Stammdaten für das Meldejahr ab.
  • Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder Ausfüllhilfe sv.net beantworten Ihnen kompetent Ihre Programmanbieter.

Ein Informationsblatt zur Meldung der Arbeitsstunden finden Sie auf unserer Website unter dem Webcode P00311

www.uk-nord.de/main/die-unfallkasse-nord/finanzierung

Sie erreichen uns per Mail unter uv-meldeverfahren@uk-nord.de
oder telefonisch unter 040/27153-405 am Standort Hamburg oder unter 0431/6407-511 am Standort Kiel.