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Un­ter­schätz­te Ge­fah­ren bei der Baumpf­le­ge

Die neue DGUV-Regel für die Branche Grün- und Landschaftspflege informiert über Gefährdungen und liefert konkrete Hilfestellungen für guten Arbeitsschutz in der Praxis.

Arbeiten in der Grün- und Landschaftspflege fallen in zahlreichen Betrieben an: Hausmeister erledigen sie ebenso wie Beschäftigte von kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien, der Wasserwirtschaft oder der Schloss- und Gartenverwaltungen der Länder. Die Tätigkeiten sind mit vielfältigen Gefahren verbunden, die jedoch oft unterschätzt werden. So passieren etwa bei Schnittarbeiten an Bäumen immer wieder schwere Unfälle. Besonders bei Arbeiten in relativ geringen Höhen ist Vielen die Gefahr eines Absturzes von einer Leiter nicht bewusst. „Vielfach kommen zudem ungeeignete Arbeitskörbe oder nicht dafür ausgelegte Trägerfahrzeuge zum Einsatz“, sagt Christian Grunwaldt von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und stellvertretender Leiter des Sachgebiets Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung. Dort ist die neue Branchenregel „Grün- und Landschaftspflege“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet worden, die nun die DGUV-Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“ ersetzt.

 

https://publikationen.dguv.de
Die DGUV-Regel 114-610 für die Branche Grün- und Landschaftspflege gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen. Das gedruckte Exemplar ist kostenpflichtig, alternativ kann es von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.

Neue Hot­li­ne für pf­le­gen­de An­ge­hö­ri­ge

Die Unfallkasse Nord hat in Kooperation mit dem pme-Familienservice ab sofort eine kostenlose Hotline für pflegende Angehörige (24 Std./Tag; auch an Wochenenden und Feiertagen) freigeschaltet.

Unter 0800 801007044 erhalten pflegende Angehörige eine telefonische systemisch-lösungsorientierte Fachberatung zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege und zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Die Hilfe bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit und Behinderung umfasst:

  • Beratung zu allen Fragen bei pflegebedürftigen Angehörigen: z. B. unfallverletzte/erkrankte/pflegebedürftige Partnerinnen, Partner und Familienangehörige, Partnerinnnen, Partner und Kinder mit Behinderung
  • Beratung zu den Themen Pflegeversicherung, Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Koordinierung und Vernetzung verschiedener ambulanter Pflegeanbieter, Überblick über Alltagshilfen, stationäre Pflegeanbieter und Einrichtungen
  • Beratung zu Haushalts- und Einkaufshilfen, Besucher- und Begleitdiensten, psychosozialer Betreuung, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen im Alter
  • Beratung zu technischen Alltagshilfen, Wohnungsanpassung etc.
  • Beratung zu Vollmachten und Verfügungen
  • psychosoziale Beratung zum Umgang mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie bei Konflikten

UK Nord-Hotline für pflegende Angehörige
0800 801007044

www.familienservice.de/web/pme-assistance/homecare-eldercare