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Nr. 4 / Oktober 2023

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Wir sind für den Norden da!

Wir haben unsere Website aufgeräumt, unsere Angebote kompakt zusammengefasst und mit einem frischen, nordischen Design versehen.

Für Eilige gibt’s die Funktion „Ich möchte“ - einfach draufklicken und auswählen: Sie können sich zum Seminar anmelden, uns einen Unfall melden, die Kostenerstattung für den betrieblichen Ersthelferkurs beantragen oder Ihre Haushalthilfe anmelden. Schauen Sie mal rein! Schreiben Sie uns, was Ihnen gefällt und was Sie vermissen.

Eins werden Sie auf unserer neuen Internetpräsenz allerdings vergeblich suchen: die Website der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde. Die befindet sich jetzt im Landesnetz Schleswig-Holstein.

Auch die Formulare für Unfallanzeigen und Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit wurden überarbeitet. Ab dem 1. Oktober gelten sie bundesweit verbindlich. Geändert wurde unter anderem die Anrede im Hinblick auf mehr Geschlechtergerechtigkeit.


Unfälle von Beschäftigten melden


Unfälle von Kita-Kindern, Schüler:innen und Studierenden melden


Verdacht auf eine Berufskrankheit melden, je ein Formular für Unternehmen  und für ärztliche Praxen

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