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Nr. 2 / April 2019

Kinderkrippen in Obergeschossen?

Krippenplätze werden überall gesucht und deshalb gibt es gerade in diesem Segment eine starke Bautätigkeit. Dabei steht dann – gerade in Innenstädten – die Frage im Raum, ob neue Krippen in Obergeschossen gebaut werden dürfen. Nun, stellen wir uns einmal ein richtiges Horrorszenario vor: Feuer in einer Kita, in der die Kinder im Obergeschoss untergebracht sind. Die Feuermelder schlagen an, Qualm wird wahrgenommen, das Gebäude muss evakuiert werden. Viele Krippenkinder fangen an zu weinen, Erzieherinnen eilen herbei und bringen die Kinder nach draußen. Aber wie machen sie das genau? Gerade Krippenkinder sind nicht selbstrettungsfähig, d.h. sie können nicht alleine die Treppen heruntergehen (der Aufzug darf natürlich nicht benutzt werden!) und müssen heruntergetragen werden. Eine Erzieherin kann höchstens zwei Kinder tragen. Wenn sie mit denen draußen ist, darf sie das Gebäude aber nicht erneut betreten. Hier wollen wir aufhören, uns das weitere Szenario vorzustellen.

Was folgt daraus:

  • Krippenkinder sollten bei Neubauten im Erdgeschoss untergebracht werden.
  • Die Stadt Hamburg hat hierzu kürzlich einen sogenannten Bauprüfdienst – eine Durchführungsanweisung für die Bauordnung – erlassen, die genau diese Forderung stellt.
  • Gruppen- und Schlafräume für Krippenkinder – auch als unmittelbar anschließende Nebenräume zum Gruppenraum – müssen jeweils eigene und direkte Ausgänge ins Freie erhalten.

Hiervon kann nur in besonderen Einzelfällen abgewichen werden, wenn bei einer Krippennutzung im Obergeschoss im Hinblick auf die Rettungswege eine gleichwertige Lösung vorgehalten wird. Die Einzelfälle müssen bereits im Baugenehmigungsverfahren beantragt werden und können dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung genehmigt werden. Die baulichen Anforderungen sind gegebenenfalls erheblich höher – und teurer – als bei einem Bauwerk ohne Krippe.

Natürlich gelten diese Hamburger Rechtsvorschriften nicht für Schleswig-Holstein, unser Standpunkt als Unfallkasse in dieser Sache ist aber in beiden Bundesländern deckungsgleich und lautet:

Die Unfallkasse Nord rät ausdrücklich davon ab, bei Neubauten Krippen in Obergeschossen vorzusehen.

Wenn der Neubau einer Krippe geplant ist, können sich Kitaträger oder Architekten schon in der Planungsphase an die Unfallkasse Nord wenden. Wir beraten zu den einschlägigen Vorschriften und haben auch manchen Praxistipp „auf Lager“.

Fred Babel

Sie haben Fragen?
Setzen Sie sich gern mit unserem Autoren und Sachgebietsleiter Bildungseinrichtungen in Verbindung.
E-Mail: fred.babel@uk-nord.de
Telefon 040 27153-224

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