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Nr. 1 / Januar 2019

Olaf Stöhrmann, Aufsichtsperson der UK Nord

Hand hält Mikrofon in der Hand Quelle: Brian A Jackson – Shutterstock.com

1. Welche Mitgliedsunternehmen der UK Nord sind von der ASR A5.2 betroffen?

Im Grunde all diejenigen, die Straßenbaustellen planen, begleiten oder gar selbst durchführen. Dazu gehören unter anderem die Straßenmeistereien, die Städte und Gemeinden mit ihren Baubetriebshöfen und Abwassertechnischen Betrieben. Ebenso die Stadt- und Gemeindewerke wie auch die Landesforsten.

2. Wie unterstützt die UK Nord die Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der ASR A5.2?

Die erste Unterstützung hat bereits im vergangenen Oktober stattgefunden. Unsere Fachtagung „Baustellenabsicherung 2018“ wurde von den genannten Unternehmen sehr gut besucht. Die ersten Sachverhalte wurden hier schon diskutiert, Fragen beantwortet und Hinweise gegeben. Des Weiteren bieten wir Anfang Mai ein Seminar zu der Gesamtthematik an. Und natürlich stehen die betreffenden Kolleginnen und Kollegen Aufsichtspersonen beratend zur Verfügung.

3. Wie lautet Ihre Prognose: Wird die ASR A5.2 Straßenbauarbeiten sicherer machen?

Ja. Man kann sagen, noch sicherer machen. Denn Klarheit bei der Planung und Durchführung von Straßenbaustellen schafft Sicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Für alle Planungs- und Bauzustände bedeutet doch, dass da, wo etwas klar geregelt ist, nichts improvisiert werden muss. Die Sicherheit aller Menschen, sowohl vor als auch hinter der Baustellenabsicherung, kann durch die neue ASR nur noch besser werden.


Interview: Klaudia Gottheit

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