Auf der sicheren Seite bei Straßenbauarbeiten
Straßenbauarbeiten sind gefährlich: Autos können von der Spur abkommen, Beschäftigte in den fließenden Verkehr treten. Die Ende Dezember 2018 in Kraft getretene Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr“ will Straßenbauarbeiterinnen und -arbeiter vor diesen Gefahren schützen. Anlass für die UK Nord, zwei Monate zuvor Führungskräfte aus betroffenen Mitgliedsbetrieben wie Straßenmeistereien, Bauhöfen, Stadt- und Klärwerken zu ihrer Fachtagung „Baustellenabsicherung 2018“ einzuladen. Das Ziel: sie bei der Umsetzung der neuen Regel zu unterstützen. Dazu informierten zwei Experten aus Verkehrsplanung und Arbeitsschutz: Hans-Werner Seul vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und Horst Leisering von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Stau? Muss nicht sein
Die ASR A5.2 regelt im Wesentlichen, wie groß der Sicherheitsabstand und Bewegungsspielraum für Baustellen-Beschäftigte sein muss, deren Arbeitsbereich an den fließenden Verkehr grenzt. Sie konkretisiert damit die geltenden Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und ergänzt die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA-95), die ausschließlich Maßnahmen zur Verkehrslenkung definieren. „Die RSA hat den Schutz der Verkehrsteilnehmenden im Blick, die ASR den Schutz der Beschäftigten“, erklärt Verkehrsplaner Hans-Werner Seul. Die Befürchtung, die vorgegebenen Maße könnten den fließenden Verkehr beeinträchtigen, wehrt Horst Leisering ab: „Die ASR A5.2. hilft, die erforderlichen Breiten für Sicherheitsabstände und Arbeitsräume zu berücksichtigen und verkehrsentlastende Maßnahmen entsprechend zu planen“, so der Experte von der BG BAU. Ein weiterer Vorteil: Wer die ASR A5.2. anwendet, hat die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung ausreichend berücksichtigt. „Das gibt Planungs- und Rechtssicherheit“, so Verkehrsplaner Seul.
Gute Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig
Dennoch: Interessen müssen ausgeglichen werden. Es geht um Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lärm- und Umweltschutz, Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit und die Zufriedenheit aller Verkehrsteilnehmenden. Hans-Werner Seul: „Bereits vor Arbeitsbeginn sollte daher überprüft werden, ob die Gesetze zum Verkehrsrecht und Arbeitsschutz eingehalten werden können. Wenn beispielsweise eine sechs Meter breite Fahrbahn halbseitig neu asphaltiert werden soll und sich die Fahrbahnbreite dadurch auf drei Meter verengt, können während des Fertigereinsatzes weder die Forderungen der StVO und der RSA noch der von der ASR A5.2 vorgegebene Mindestabstand und Bewegungsspielraum eingehalten werden.“ Dann müssen Lösungen her. Horst Leisering: „Bereits in der Planung sollte deshalb berücksichtigt werden, dass die Baustellenabsicherung den unterschiedlichen Bauphasen angepasst wird: Zu enge Straßen können in der Bauzeit provisorisch verbreitert, Arbeiten, die den Verkehr stark behindern, in verkehrsschwache Zeiten gelegt werden. Lastkraftwagen mit großer Breite können auf eine Lkw-Umleitungsstrecke geschickt, die Öffentlichkeit frühzeitig über die geplanten Baumaßnahmen und mögliche Alternativstrecken informiert werden.“
Blick in die Zukunft
Weitere Lösungen verspricht auch der technische Fortschritt: Schon heute werden autonom arbeitende Maschinen und transportable Schutzeinrichtungen getestet, in der Fahrzeugtechnik Abstandswarner und Spurassistenten eingesetzt. Irgendwann wird vielleicht die Warnkleidung der Beschäftigten über ein Sender-Empfängersystem mit den Pkw und Lkw kommunizieren. Fahrerinnen und Fahrer werden dann rechtzeitig vor der Arbeitsstelle gewarnt, das Fahrzeug bei Bedarf automatisch gebremst. Aber auch dann muss weiterhin gut geplant werden: für eine sichere Arbeit auf sicheren Straßen. Also eine Planung, die sich für alle lohnt!
Petra Bäurle, freie Journalistin