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Nr. 1 / Januar 2019

Psychische Belastung bei der Arbeit

junge Frau schreit durch ein Megaphon Quelle: Luis Molinero – Shutterstock.com

Psychische Belastung – davon hat man in den letzten Jahren immer häufiger gelesen, gehört und vielleicht sogar selbst darüber gesprochen. Die krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitstage mit Bezug zu psychischen Erkrankungen sind in den letzten Jahren stetig angestiegen, wie Krankenkassen berichten. 43 Prozent der Erwerbsminderungsrenten erfolgten im Jahr 2017 auf Grund von psychischen Störungen, wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gehen auch die Unfallversicherungsträger die Prävention von psychischer Belastung durch die Arbeit aktiv an, wie im Rahmen ihres Präventionsauftrages zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren gefordert. Seit 2013 werden sie durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gestärkt, welches explizit die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung fordert.

GDA bietet erste Orientierung

Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gibt unter anderem die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Bundesländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Empfehlungen des GDA Arbeitsprogramms Psyche bieten Unternehmen eine erste Orientierung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Ein wesentlicher Unterschied zum Vorgehen bei der „klassischen“ Gefährdungsbeurteilung sind die Instrumente, zum Beispiel Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews und Workshops. Die gesetzliche Änderung, das GDA Arbeitsprogramm Psyche und die Unfallversicherungsträger konnten erste Veränderungen bewirken, so dass sich langsam immer mehr Unternehmen dem Thema psychische Belastung in ihren Gefährdungsbeurteilungen zuwenden.

Beratungspool der UK Nord

Bei Fragen können sich versicherte Unternehmen an ihre zuständige Aufsichtsperson oder an die Arbeitspsychologin der Unfallkasse Nord, Kimjana Curtaz, wenden. Zudem gibt es seit 2018 einen „Beratungspool zur Vermittlung von Beratungsleistung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“. Hier hat die Unfallkasse Nord gemeinsam mit der Hamburger Beratungsstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit (PAG) und der Landesvereinigung zur Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e. V. (LVGFSH) einen Pool von externen Beraterinnen und Beratern erstellt, die bestimmte Kriterien bei der Beratung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfüllen. Durch die beiden Kooperationspartner können versicherten Unternehmen passende Beraterinnen und Berater empfohlen werden. „Passend“ bezieht sich hier auf die Branche und Größe des Unternehmens, seinen Standort und eventuell bereits erfolgte Überlegungen zum Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Kimjana Curtaz
UK Nord, Arbeitspsychologin

kimjana.curtaz@uk-nord.de

Seminarangebot

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – methodischer Einstieg in die betriebliche Praxis

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Mitglieder von Personal- und Betriebsräten, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Referentinnen und Referenten für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Seminarinhalt

Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen, das erforderlich ist, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im eigenen Unternehmen zu planen und durchzuführen.

Themen

• Grundlagen zum Thema „Psychische Belastung“
• Psychische Belastung, Stressoren und Ressourcen
• Prozessorientiertes Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
• Kennenlernen ausgewählter Instrumente zur Erhebung arbeitsbedingter psychischer Belastung, zum Beispiel Fragebögen, Workshops, Beobachtung
• Transfer in die betriebliche Praxis

Seminarnummer 22.08, Hamburg, 13. Juni 2019
Leitung: Kimjana Curtaz

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