Hundert Jahre Berufskrankheiten
Seit hundert Jahren werden nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Am 12. Mai 1925 wurde die erste Berufskrankheiten-Verordnung erlassen – auch um den sozialen Frieden weiter zu stärken. Elf Erkrankungen standen damals auf der sogenannten Berufskrankheitenliste. Das waren zum Beispiel Erkrankungen durch Blei, Phosphor oder der Graue Star der Glasmacher und damit Spiegelbilder der damaligen Arbeitswelt.
Auch dank des sich kontinuierlich verbessernden Arbeitsschutzes spielen die damals aufgenommenen Erkrankungen heute keine übergeordnete Rolle mehr. Seit 1925 haben sukzessive immer mehr Erkrankungen Eingang in die Berufskrankheitenliste gefunden. Mit der Aufnahme von drei neuen Krankheiten im April dieses Jahres sind dort mittlerweile 85 Berufskrankheiten verzeichnet.
Mehr Informationen:
Pressemitteilung der DGUV
Berufskrankheiten 2023/2024