Sonnenschutz: Wie Arbeitgebende ihre Beschäftigten gut schützen
Beim Thema Sonnenschutz am Arbeitsplatz – insbesondere bei Tätigkeiten im Freien – gelten in Deutschland klare Vorschriften zu den Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese leiten sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Vorschriften der DGUV ab.
Arbeitgeberpflichten
1. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
- Der Arbeitgeber* muss prüfen, ob Beschäftigte UV-Strahlung ausgesetzt sind.
- Dazu gehört auch die Einschätzung der intensiven Sonneneinstrahlung bei Arbeiten im Freien.
2. Schutzmaßnahmen ergreifen (TOP-Prinzip)
T = Technische Maßnahmen:
- Beschattung (z. B. Sonnensegel, mobile Unterstände)
- Arbeitszeiten anpassen (z. B. frühe Schicht beginnen, Mittagshitze meiden)
O = Organisatorische Maßnahmen:
- UV-Strahlenbelastung zeitlich minimieren
- Arbeitsplätze in den Schatten verlagern
P = Persönliche Schutzmaßnahmen:
- Persönliche Schutzausrüstung (z. B. UV-Schutzkleidung, Sonnenhut mit Nackenschutz, UV-Schutzbrille)
- Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mind. LSF 30) zur Verfügung stellen
3. Unterweisungspflicht (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
- Aufklärung über Gefahren der UV-Strahlung
- Richtiges Verhalten bei Hitze und UV-Belastung vermitteln
4. Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV Teil 3)
- Beschäftigten, die von April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen mindestens eine Stunde im Freien arbeiten, muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden.
Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen umsetzen: Die bereitgestellten Schutzmittel (Kleidung, Sonnencreme etc.) müssen verwendet werden.
- Anweisungen befolgen: Organisation und Vorgaben des Arbeitgebers sind einzuhalten.
- Gefahren melden: Besondere Belastungen oder Defekte an Schutzmitteln müssen mitgeteilt werden.
- Mitwirkungspflicht (§ 15 ArbSchG): Arbeitnehmer sind verpflichtet, an der Umsetzung des Arbeitsschutzes mitzuwirken.
Wichtig
UV-Strahlung gilt seit 2015 offiziell als berufsbedingter Risikofaktor für Hautkrebs und kann als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden. Daher ist der richtige Sonnenschutz im beruflichen Umfeld besonders wichtig.
*Wir übernehmen die Begriffe “Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ etc. so, wie sie in den Gesetzen und Vorschriften zum Arbeitsschutz aufgeführt sind.
Weiterführende Links:
Arbeiten unter der Sonne
NAPO – Deine Haut
Hautkrebs-Screening
Interview – Gemeinde Kropp