Direkt zum Inhalt der Seite springen
Zurück zur Übersichtsseite
Geschätzte Lesezeit:
Nr. 4 / August 2025

Sonnenschutz: Wie Arbeitgebende ihre Beschäftigten gut schützen

Sonnenschutz bei der Arbeit ist unabdingbar, um Hautschäden durch UV-Strahlung zu vermeiden. Denn die Haut „vergisst nicht“: Hautkrebs durch UV-Strahlung tritt erst im höheren Lebensalter auf.
Zwei Arbeiter mit Sonnenbrillen und Sonnenschutzkleidung arbeiten an einer Hecke. Wolfgang Bellwinkel, DGUV Berlin

Beim Thema Sonnenschutz am Arbeitsplatz – insbesondere bei Tätigkeiten im Freien – gelten in Deutschland klare Vorschriften zu den Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese leiten sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Vorschriften der DGUV ab.

Ar­beit­ge­berpf­lich­ten

1. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

  • Der Arbeitgeber* muss prüfen, ob Beschäftigte UV-Strahlung ausgesetzt sind.
  • Dazu gehört auch die Einschätzung der intensiven Sonneneinstrahlung bei Arbeiten im Freien.

2. Schutzmaßnahmen ergreifen (TOP-Prinzip)

T = Technische Maßnahmen:

  • Beschattung (z. B. Sonnensegel, mobile Unterstände)
  • Arbeitszeiten anpassen (z. B. frühe Schicht beginnen, Mittagshitze meiden)

O = Organisatorische Maßnahmen:

  • UV-Strahlenbelastung zeitlich minimieren
  • Arbeitsplätze in den Schatten verlagern

P = Persönliche Schutzmaßnahmen:

  • Persönliche Schutzausrüstung (z. B. UV-Schutzkleidung, Sonnenhut mit Nackenschutz, UV-Schutzbrille)
  • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mind. LSF 30) zur Verfügung stellen

3. Unterweisungspflicht (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)

  • Aufklärung über Gefahren der UV-Strahlung
  • Richtiges Verhalten bei Hitze und UV-Belastung vermitteln
     

4. Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV Teil 3)

  • Beschäftigten, die von April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen mindestens eine Stunde im Freien arbeiten, muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden. 

Ar­beit­neh­merpf­lich­ten

  • Schutzmaßnahmen umsetzen: Die bereitgestellten Schutzmittel (Kleidung, Sonnencreme etc.) müssen verwendet werden.
  • Anweisungen befolgen: Organisation und Vorgaben des Arbeitgebers sind einzuhalten.
  • Gefahren melden: Besondere Belastungen oder Defekte an Schutzmitteln müssen mitgeteilt werden.
  • Mitwirkungspflicht (§ 15 ArbSchG): Arbeitnehmer sind verpflichtet, an der Umsetzung des Arbeitsschutzes mitzuwirken.

Wich­tig

UV-Strahlung gilt seit 2015 offiziell als berufsbedingter Risikofaktor für Hautkrebs und kann als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden. Daher ist der richtige Sonnenschutz im beruflichen Umfeld besonders wichtig.

 

*Wir übernehmen die Begriffe “Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ etc. so, wie sie in den Gesetzen und Vorschriften zum Arbeitsschutz aufgeführt sind. 

Weitere interessante Themen

  • Ein Mann im Arztkittel halt ein Schild mit der Aufschrift “Berufskrankheit” vor sich.
    gut versichert

    Hundert Jahre Berufskrankheiten

    Es begann klein: 1925 waren elf Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste verzeichnet. Heute sind es 85. Nicht jede Krankheit, die man sich bei der Arbeit zuzieht, ist eine Berufskrankheit. Man muss einer bestimmten Gefahr im Job in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.

     

  • Zwei Klinikmitarbeitende posieren selbstbewusst. Schriftzug: Es geht euch alle an, wenn man mich angeht. #GewaltAngehen
    sicher & gesund arbeiten

    Für mehr Respekt im Krankenhaus

    Das Städtische Krankenhaus Kiel hat im Juli ein Projekt gegen Gewalt gestartet. Es wirbt für einen respektvollen Umgang zwischen Patient:innen, Besucher:innen und Klinikmitarbeitenden. Das Krankenhaus dockt an die Kampagne #GewaltAngehen der gesetzlichen Unfallversicherung an.

     

  • Grafik mit vier Personen vor einem großen Zahnrad
    Recht & Verwaltung

    Achtung, zeitweilig reduzierter Service

    Vorübergehend können wir Ihnen einige Dienstleistungen nur eingeschränkt anbieten.

     

  • Frau in hellblauer Bluse prüft mit einer Lupe ein Schriftstück.
    Recht & Verwaltung

    Neue Betrugsmasche!

    Zurzeit versenden Betrüger Briefe und Mails mit echt aussehenden Absendern einer Berufsgenossenschaft oder unseres Spitzenverbands DGUV. Sie fordern Geld für eine Präventionsdienstleistung, inzwischen werden auch Zahlungsaufforderungen mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen verschickt.

     

  • Recht & Verwaltung

    Stellenangebote UK Nord

    Kommen Sie an Bord und stechen Sie gemeinsam mit der UK Nord in See. Wir kümmern uns nicht nur um die Sicherheit und Gesundheit unserer Versicherten, sondern legen großen Wert auf das Wohlbefinden und die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter:innen.

     

  • Eine jüngere Frau liest einer älteren aus einem Buch vor.
    sicher & gesund arbeiten

    Pflege-Kompass: Orientierung im Dschungel häuslicher Pflege

    Sie pflegen Angehörige zu Hause und benötigen Informationen darüber, wie Sie Unterstützung in der häuslichen Pflege bekommen oder Sie auch einmal Zeit nur für sich selbst finden können? Unser Pflege-Kompass gibt Antworten auf Ihre Fragen zur häuslichen Pflege.

     

  • arbeit & gesundheit Vorschaubild mit vielen kleinen Illustrationen von Arbeitern in einem Logistikzentrum
    sicher & gesund arbeiten

    arbeit & gesundheit

    Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte arbeit & gesundheit richtet sich an Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen und Organisationen.

     

  • top eins Vorschaubild mit vielen kleinen illustrierten Bürosituationen (Bildschirmarbeit, Meeting)
    sicher & gesund arbeiten

    top eins

    Das Magazin für Führungskräfte topeins bietet Vorgesetzten im öffentlichen Dienst Informationen und Tipps für den Arbeitsalltag.