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Nr. 5 / Dezember 2023

Digitalen Lohnnachweis bis 16. Februar übermitteln

Der digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Taschenrechner mit Kugelschreiber, Euromünzen und Euroscheine Quelle: Boris Zerwann – stock.adobe.com

Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder eine von Ihnen beauftragte dritte Stelle, zum Beispiel Ihr Steuerberatungsbüro, die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmenden über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net bzw. das SV-Meldeportal an uns.

Bitte beachten Sie die Meldefrist. Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16. Februar des Folgejahres. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, muss die Unfallkasse Nord die Arbeitsstunden als Grundlage der Beitragsberechnung der Beschäftigten schätzen.

In drei Schritten zur Abgabe Ihres digitalen Lohnnachweises

1. Stammdaten abrufen

Zuerst rufen Sie − falls noch nicht geschehen − über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das zu meldende Jahr ab. Hierfür brauchen Sie folgende Daten:

  • Betriebsnummer der Unfallkasse Nord (BBNRUV): 16716004
  • Ihre Unternehmensnummer
  • PIN

2. Stammdatenantwort verarbeiten

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Bitte beachten Sie, dass jeder beschäftigten Person die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet sein muss.

3. Digitalen Lohnnachweis abgeben

Nach der Datenübernahme versenden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Die Unfallkasse Nord erwartet für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis und fasst diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammen.

Kein Entgeltabrechnungsprogramm vorhanden?

Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, geben Sie Ihren digitalen Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard bzw. das SV-Meldeportal oder sv.net/comfort ab.

UK Nord

Hier geht’s zum digitalen Lohnnachweis im Internet.

Kontakt UK Nord, Sachgebiet Mitgliedschaft und Beitragswesen

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