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Nr. 1 / Januar / Februar 2022

Digitaler Lohnnachweis

Die Meldefrist für den digitalen Lohnnachweis endet jährlich zum 16. Februar des Folgejahres.

Geld in Scheinen und Münzen in Nahaufnahme Quelle: sunakri – shutterstock.com

Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, zum Beispiel Ihr Steuerberatungsbüro, die vereinbarten Soll-Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmenden über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net an uns. Wir berechnen auf dieser Basis die Beiträge und Sie erhalten im kommenden Jahr zur gewohnten Zeit Ihren Beitragsbescheid.

Bitte beachten Sie die Meldefrist. Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16. Februar des Folgejahres. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, muss die Unfallkasse Nord die Arbeitsstunden als Grundlage der Beitragsberechnung der Beschäftigten schätzen.

In drei Schritten zur Abgabe Ihres digitalen Lohnnachweises

1. Stammdaten abrufen

Zuerst rufen Sie - falls noch nicht geschehen - über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das zu meldende Jahr ab. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

  • Betriebsnummer der Unfallkasse Nord (BBNRUV): 16716004
  • Ihre Mitgliedsnummer
  • PIN

2. Stammdatenantwort verarbeiten

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Bitte beachten Sie, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet sein muss.

3. Digitalen Lohnnachweis abgeben

Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Die Unfallkasse Nord erwartet für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis und fasst diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammen.

Kein Entgeltabrechnungsprogramm vorhanden?

Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, geben Sie Ihren digitalen Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard oder sv.net/comfort ab.

Sandra Ostermann,
Sachgebiet Finanzen, Mitglieder, Beiträge
sandra.ostermann@uk-nord.de

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