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Nr. 1 / Januar / Februar 2022

Großschadensereignis

Was, wenn es passiert ˗ ein Zugunglück, ein Massenunfall auf der Autobahn, ein Amoklauf? Für die Betroffenen muss schnell Hilfe organisiert werden. Die Unfallkassen der Bundesländer spielen hier eine zentrale Rolle.
Quelle: shutterstock_747955768

Nach dem schweren Anschlag im Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz mit vielen Toten und Schwerverletzten hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Strukturen aufgebaut, um mit abgestimmten Vorgehensweisen unabhängig von Zuständigkeiten professionell und unbürokratisch agieren zu können.

DGUV ist zentrale Ansprechstelle bei Großschadensereignissen

Ziel ist, schnell wirksame Hilfe für die Betroffenen zu organisieren. Die DGUV hat hierzu eine zentrale Ansprechstelle eingerichtet. Diese bündelt die Informationen und prüft, ob ein Großschadensereignis vorliegt. Dies ist der Fall, wenn abzusehen ist, dass von einem Ereignis (z. B. Terroranschlag, Amoklauf, aber auch Zug-, Schiffs- oder Flugzeugunglück) außerhalb eines Unternehmens, insbesondere im öffentlichen Raum, mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder sogar Toten zu rechnen ist und mehrere Unfallversicherungsträger betroffen sind.

Unfallkassen koordinieren Hilfe

Hat die zentrale Ansprechstelle der DGUV das Vorliegen eines Großschadensereignisses festgestellt, informiert sie die zuständige koordinierende Stelle. Diese Aufgabe wird von den regional zuständigen Unfallkassen wahrgenommen, im Land Schleswig-Holstein und in der Freien und Hansestadt Hamburg von der Unfallkasse Nord.

Schnelle Vermittlung in medizinische und psychotherapeutische Behandlung

Die zuständige koordinierende Stelle hat bei einem Großschadensereignis in erster Linie den Betroffenen schnellen Zugang zu ärztlicher Behandlung und psychotherapeutischer Betreuung zu vermitteln. Die UK Nord als koordinierende Stelle für Schleswig-Holstein und Hamburg sorgt dafür, dass die weitere Betreuung der verletzten Personen möglichst schnell durch eigene Mitarbeitende der UK Nord oder der ansonsten zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen wird. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung schnell und umfassend medizinisch versorgt werden können.

Erfahrungsaustausch zwischen Unfallkassen, DGUV und Opferbeauftragten

Um im Schadensfall möglichst gut vorbereitet zu sein, treffen sich die koordinierenden Stellen der Unfallkassen und die zentrale Ansprechstelle regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch. Hier vermitteln die Unfallkassen, die aktuell ihre Aufgabe als koordinierende Stelle schon wahrnehmen mussten, die gewonnenen Erkenntnisse. Bei der Unfallkasse Nord steht zurzeit der Ausbau des Krisennetzwerkes auf der Agenda. Ein Treffen mit den regional vertretenen Berufsgenossenschaften und den Opfer(-schutz-)beauftragten der Länder wird stattfinden, sobald die Coronabedingungen dies zulassen.

Die UK Nord ist bereits durch einen eigenen Krisenstab gut vorbereitet, um den hoffentlich nie eintretenden Fall eines Großschadensereignisses im Sinne einer guten Versorgung von Verletzten steuern zu können.

 

Olaf Heyduck, UK Nord

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