Direkt zum Inhalt der Seite springen
Zurück zur Übersichtsseite
Geschätzte Lesezeit:
Nr. 2 / Juni 2020

Freiwillige in der Corona-Krise: Sie helfen – wir schützen

Seit die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt hat, klopfen viele Freiwillige bei Kommunen, Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Krankenhäusern an. In der Krise möchten sie alten, kranken, isolierten Menschen helfen.
Gut zu wissen: Freiwillige und bürgerschaftlich engagierte Menschen sind gesetzlich unfallversichert. Neben der Freiwilligkeit muss die Tätigkeit unentgeltlich sein, die Freiwilligen müssen beauftragt werden und in einem organisatorischen Rahmen handeln. Ihre Tätigkeit muss Dritten zugutekommen (Fremdnutzen). Nicht erfasst sind Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten unter Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn.
Häufig werden Hilfsangebote von Städten, Gemeinden, Kreisen („Gebietskörperschaften“) organisiert. Was sie für den Unfallversicherungsschutz „ihrer“ Freiwilligen beachten müssen, haben wir hier zusammengefasst:
In Schleswig-Holstein und Hamburg ist die UK Nord zuständiger Unfallversicherungsträger für Freiwillige, die in Hilfsangeboten einer Gebietskörperschaft oder einer ihrer Organisationen tätig sind, dazu zählen

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kommune, Kreis, Land) oder
  • Anstalten des öffentlichen Rechts oder
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts oder
  • private Organisationen, die einen entsprechenden Auftrag von einer Gebietskörperschaft erhalten haben
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege*, hierunter können auch Krankenhäuser fallen.
  • Damit die Freiwilligen tätig werden können, muss eine Beauftragung oder Übertragung von Tätigkeiten erfolgen. Diese nimmt die Gebietskörperschaft bzw. ihre Organisation vor. Auch Krankenhäuser können Freiwillige direkt beauftragen.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist nicht an Formvorschriften gebunden, allerdings raten wir dazu, dass schriftliche Vereinbarungen/Beauftragungen bzw. Aufgabenübertragungen getroffen werden. Festgehalten werden sollten

  • Personalien
  • umrissenes Aufgabengebiet
  • Einsatzort und Einsatzzeit

Das ist erforderlich, um bei Arbeitsunfällen oder Verdacht auf Berufskrankheiten, etwa Infektionskrankheiten, einen Nachweis über die tatsächliche Tätigkeit vorlegen zu können. Im Falle eines Unfalls ist die jeweilige Gebietskörperschaft bzw. Organisation zur Erstattung einer Unfallanzeige verpflichtet. Die UK Nord prüft, ob es sich um einen versicherten Unfall handelt. Auch die Zuständigkeit wird im Einzelfall geprüft. Wenn erforderlich, erfolgt eine Abgabe des gemeldeten Unfalls an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Beim freiwilligen Engagement ist unbedingt darauf zu achten, dass Regeln der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes beachtet werden.
Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst nur Personenschäden und keine Sachschäden. Die Freiwilligen sind während ihrer Tätigkeiten versichert, eingeschlossen sind der Hin- und Rückweg zur versicherten Tätigkeit.
Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf oder Fragen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz haben, ist Ihnen die UK Nord gerne behilflich.

Carolin Hempel

Kontakt Carolin Hempel
Telefon 0431 6407-227
E-Mail carolin.hempel@spam protectuk-nord.de

www.uk-nord.de
Webcode P00332
Allgemeine Informationen zum Unfallversicherungsschutz der Freiwilligen

Webcode N00285
Unsere Themenseite zur Corona-Pandemie: Versicherungsschutz, Prävention, Absicherung sozialer Dienstleister

*Diese Einrichtungen können auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sein. Fragen Sie im Zweifel bei der Organisation nach, für die Sie freiwillig tätig sind.

Um­set­zung in der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat die Vermittlung von freiwillig Engagierten im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Hamburg übertragen. Mehr dazu in unserem Merkblatt „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige und bürgerschaftlich engagierte Menschen im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Pandemie)“ im Internet.

www.freiwillig.hamburg/corona-hilfe

Freiwillige in Hamburg wenden sich im Falle eines Unfalls an die ASB Zeitspender-Agentur
Telefon: 040 25330504
E-Mail: zeitspender@spam protectasb-hamburg.de

Weitere interessante Themen

  • sicher & gesund arbeiten

    Endlich verständlich: Schutz vor Laserstrahlung

    Eine neue Handlungshilfe erklärt, was zu beachten ist

  • Hand hält Mikrofon in der Hand
    sicher & gesund arbeiten

    Frank Hofmann, UK Nord

  • gut versichert

    Corona: Portal für unsere Mitgliedsunternehmen und Bildungseinrichtungen

  • Recht & Verwaltung

    Gut führen aus der Ferne

  • sicher & gesund arbeiten

    Verbrennungsgefahr durch aufgeheizte Türschwellen und Außensohlbänke

  • sicher & gesund arbeiten

    In eigener Sache: Auch Computer mögen keine Viren! & Erklärungen zu Mund- Nase-Schutz und Atemschutz-Maske