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Nr. 2 / Juni 2020

Endlich verständlich: Schutz vor Laserstrahlung

Eine neue Handlungshilfe erklärt, was zu beachten ist

Künstliche optische Strahlung gibt es an fast jedem Arbeitsplatz: Sie wird durch Glühlampen erzeugt, über Computerbildschirme, Anzeigen auf Elektrogeräten. „Das ist in der Regel alles ungefährlich“, erklärt Frank Hofmann, Aufsichtsperson bei der Unfallkasse Nord. „Erst wenn Beschäftigte einer höheren Strahlung ausgesetzt werden, beispielsweise beim Schweißen, bei weiß- und blaulichtemittierenden LEDs, bei Laserstrahlen im medizinisch-therapeutischen Bereich oder beim Einsatz von Showlasern, kann es zu Gesundheitsgefährdungen kommen.“ Je nach Art, Intensität und Dauer kann künstliche optische Strahlung die Haut röten, verbrennen oder Hautkrebs verursachen, die Augen blenden oder gar erblinden lassen.

Komplexe Themen ansprechend und praxisnah erklärt

Unternehmen, die Laser einsetzen, sind verpflichtet, bereits vor der Verwendung Schutzmaßnahmen zu treffen. Wie, das regelt die im Juli 2010 in Kraft getretene „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“. Die aber ist für Laien in der Regel schwer verständlich, weiß Frank Hofmann aus langjähriger Praxiserfahrung. Der studierte Elektroingenieur berät unter anderem Theater, Behörden und Betriebe des öffentlichen Dienstes im sicheren Einsatz von Lasertechnologie. „Für sie haben wir die Handlungshilfen entwickelt.“ In drei Informationsschriften erläutert ein bundesweites Expertenteam aus gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Arbeitsschutzbehörden und Weiterbildungsinstitutionen, wie man eine Gefährdungsbeurteilung erstellt: im Allgemeinen, bei inkohärenter und kohärenter (Laser-)Strahlung. Die Schriftenreihe wurde initiiert vom Hamburger Amt für Arbeitsschutz.

Hilfreiche Lektüre für Laien und Experten

Alle drei Broschüren vermitteln anhand von Tabellen, Anwendungsbeispielen und Grafiken grundsätzliches Wissen über Strahlung und enthalten vielfältige Praxishilfen wie Checklisten, Formulare und Übersichten zu Vorschriften und Schutzmaßnahmen. Zugleich werden die mit der Novellierung der Verordnung einhergehenden Neuerungen erklärt, etwa die Erweiterung der Laserklassen von fünf auf acht oder die Neudefinition der Qualifikation und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten.
Ergänzend dazu wurde ein Online-Programm zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung „Laser“ entwickelt. Das beschreibbare, dreiseitige Word-Dokument legt Frank Hofmann Unternehmern besonders ans Herz: „Sie werden Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben geleitet“, erläutert der Arbeitsschutzexperte. Unklare Begriffe werden per Mausklick näher erklärt. „Arbeitgeber, die dieses Dokument gewissenhaft ausfüllen und die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen, haben damit ihre Pflichten und Aufgaben gemäß der Verordnung erfüllt.“

Weitere Informationen:

Die Handlungshilfen „Künstliche Optische Strahlung“; „Laserstrahlung“ und „Inkohärente Strahlung“ sowie die Online-Gefährdungsbeurteilung Laser können hier kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden:

www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/praevention-in-aktion/kuenstliche-optische-strahlung/

Telefon: 0431 6407-409
E-Mail: druckschriften.kiel@uk-nord.de

Petra Bäurle, freie Journalistin

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