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Nr. 1 / Januar 2019

Beitrag 2019: Ab jetzt nur noch mit digitalem Lohnnachweis

In den letzten zwei Jahren haben wir gemeinsam mit Ihnen und den Anbietern der Entgeltabrechnungsprogramme die Meldung des digitalen Lohnnachweises erfolgreich in das DEÜV-Meldeverfahren integriert. Für den Beitrag 2019 ist jetzt erstmals nur der im elektronischen Datenaustausch übermittelte digitale Lohnnachweis für das Jahr 2018 die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Das neue UV-Meldeverfahren ist ein jährlich laufender Prozess, in dem die Daten aus der Lohnabrechnung direkt elektronisch an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.

So reichen Sie den Lohnnachweis ein

Der elektronische Lohnnachweis ist sicher, einfach und komfortabel. Die benötigten Daten werden auf elektronischem Wege aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm heraus direkt an die UK Nord übermittelt. Sollten Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, können Sie die Daten auch über die Ausfüllhilfe sv.net melden.

Lohnnachweis ohne Stammdatenabgleich?

Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle zu Beginn eines Meldejahres angestoßen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 1. November für das Folgejahr zum Abruf bereit.

Gibt es Ausnahmen von der digitalen Meldung?

Die Abfrage der Anzahl der Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen erfolgt weiterhin in Papierform. Private Haushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Beitragsberechnung erfolgt hier wie bisher.


Janina Janza
UK Nord, Sachgebiet Mitglieder, Finanzen

Check­lis­te

  • Nutzen Sie immer die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms.
  • Prüfen Sie vor Abgabe der Meldung die erfassten Daten und rufen Sie – falls noch nicht geschehen – die gültigen Stammdaten für das Meldejahr ab.
  • Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder Ausfüllhilfe sv.net beantworten Ihnen kompetent Ihre Programmanbieter.

Ein Informationsblatt zur Meldung der Arbeitsstunden finden Sie auf unserer Website unter dem Webcode P00311.

www.uk-nord.de/de/unfallkasse-nord/die-unfallkasse-nord/finanzierung

Haben Sie weitere Fragen?
Dann erreichen Sie uns per Mail unter UV-Meldeverfahren@uk-nord.de oder telefonisch unter 040 27153-405 am Standort Hamburg oder unter 0431 6407-511 am Standort Kiel

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