Gefahrstoffliste erschienen
Vor allem deshalb, weil sich die rechtlichen Quellen zunehmend nur auf bestimmte Teilaspekte beschränken. Die wesentlichen Informationen über Gefahrstoffe am Arbeitsplatz führt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in seiner Gefahrstoffliste einheitlich und praxisgerecht zusammen.
Änderungen 2021
Die Gefahrstoffliste 2021 enthält die aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 sowie Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen aus der TRGS 910 für krebserzeugende Stoffe (Risiko-Konzept) bis einschließlich Anfang Juli 2021. Ferner wurden die neuen biologischen Grenzwerte nach TRGS 903 und Hinweise auf neue EU-Verordnungen aufgenommen.
Die bis zum Juni 2021 (EU-Verordnung 2021/849) bekannt gegebenen neuen Einstufungen nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) sind ebenfalls berücksichtigt. Die Angaben zu Einstufungen nach Anhang VI der CLP-Verordnung wurden aber auf die Wirkungen krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch, Gefahr über die Laktation, Sensibilisierung (Haut und Atemwege) und Gefahr der Hautresorption beschränkt, für die besondere Regelungen nach Gefahrstoffverordnung und Mutterschutzgesetz bestehen.
Weitergehende Informationen zur Einstufung enthalten die GESTIS-Stoffdatenbank und die Datenbank „Registrierte Stoffe“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).