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Nr. 6 / Dezember 2022

Energie sparen: Dem Schimmel keine Chance

Deutschland dreht am Thermostat. Niedrige Raumtemperaturen laden jedoch Schimmelpilze ein. Wie können Unternehmen vorbeugen und die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllen?

Antworten hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

Welche Gefährdungen können sich ergeben, wenn Räume nicht genug beheizt werden?

Bei einer leichten Absenkung der Raumtemperatur (zum Beispiel von +20 °C auf +19 °C) sind keine unmittelbaren Gesundheitsschäden zu erwarten.

„Je weiter die Raumtemperatur jedoch abgesenkt wird, umso mehr kann dies zum Problem für die Raumhygiene werden“, sagt Dr. Simone Peters vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Bei zu kühlen Räumen kann sich Kondenswasser bilden. Dies kann wiederum zu Feuchteschäden oder Schimmelpilzbefall führen.“

Der Hintergrund ist bekannt: Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Sinkt die Lufttemperatur im Raum, kann sich die Luftfeuchtigkeit an kühlen Oberflächen niederschlagen. Diese Stellen sind ein idealer Nährboden für Schimmelpilze. Hinweise, um einen Pilzbefall zu vermeiden, gibt der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes.

Besteht dieses Risiko schon bei einer leichten Absenkung der Temperatur?

Ob sich Schimmel bildet, hängt in erster Linie von der Luftfeuchtigkeit und nicht nur von der Raumtemperatur ab. Ausreichend zu lüften hat deshalb nach wie vor höchste Priorität. Bei Arbeitsräumen mit raumlufttechnischen Anlagen stellt sich dieses Problem nicht. „In Arbeitsräumen ohne technische Belüftung muss jedoch gelüftet werden“, sagt Dr. Simone Peters. „In diesem Fall sollten Arbeitgebende kommunizieren, dass weiter gelüftet werden muss.“ In Büroräumen beispielsweise wird empfohlen, jede Stunde einmal zu lüften; im Winter reichen 3 – 5 Minuten. Dabei gelte auch weiterhin, dass kurzes Stoß- und Querlüften für einen ausreichenden Luftaustausch sorgt. „Dies ist auch unsere Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften“, so die Arbeitsschutzexpertin. „Man schlägt also zwei Fliegen mit einer Klappe.“

Weitere Informationen zu den Themen Lüften und Raumhygiene enthält die Fachbereich AKTUELL FBVW-503.

Woran ist beginnende Schimmelbildung zu erkennen?

„Schimmelbildung kann man daran erkennen, dass sich so genannte Stockflecken bilden“, sagt Dr. Annette Kolk vom IFA. „Wenn die Flecken farbig sind – zum Beispiel grau, grün, schwarz, gelblich oder sogar rosé – haben die Pilze bereits Sporen gebildet“, so die Biologin. Farbloses Pilzgeflecht ohne Sporen erinnere dagegen an „weiße Watte“. Auch ein modriger Geruch wie in einem feuchten Keller sei ein Hinweis auf Schimmelpilzwachstum.

Was tun, wenn Schimmel da ist?

„Als Erstes sollte man die Ursache dafür herausfinden“, sagt Dr. Annette Kolk. „Ist der Bewuchs entstanden, weil feuchtwarme Luft auf eine kühle Wand trifft und die Feuchtigkeit dort als Kondenswasser abgeschieden wurde oder ist die Wand insgesamt durchfeuchtet?“ Im nächsten Schritt gehe es darum, die Ursache zu beseitigen, die Fläche zu trocknen und zu sanieren. Die Vorgehensweise bei der Sanierung richtet sich nach der Ursache für den Schimmelpilzbefall. Hinweise hierzu gibt die DGUV Information Schimmelsanierung oder auch der bereits erwähnte Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Quelle Headerbild: Olivier le Moal - shutterstock.com

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