Direkt zum Inhalt der Seite springen
Zurück zur Übersichtsseite
Geschätzte Lesezeit:
Nr. 6 / Dezember 2022

Ho Ho Hoppla..?

Wie ist man eigentlich bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier versichert? Sind die Wege zur und von der Veranstaltung versichert? Beeinflusst Alkohol den Versicherungsschutz? Die UK Nord erklärt, worauf Unternehmen achten müssen.

Mitarbeitende, die bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier verunglücken, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Fällt zum Beispiel ein Kollege beim Schmücken des Raumes von der Leiter, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus“, erklärt Martin Kunze, stellvertretender Geschäftsführer der UK Nord. 

Welche Kriterien sind vorher zu beachten?

Der Unfallversicherungsschutz gilt nur, wenn es sich um eine offi­­zi­elle Weihnachtsfeier handelt. Die Weihnachtsfeier soll grundsätzlich die Verbundenheit zwischen den Betriebsangehörigen fördern und die gesamte Belegschaft bzw. das gesamte Sachgebiet hinsichtlich Planung und Durchführung von ihrer Stellung als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung interessieren.

Ob die Feier innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit statt­findet, in den Betriebsräumen oder auswärts gefeiert wird, ist dafür unerheblich. Von Bedeutung ist, dass die Veranstaltung im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung stattfindet. Das bedeutet, dass die Veranstaltung vom Unternehmen gewollt, gebilligt und gefördert werden muss. Auch einzelne Sachgebiete oder Teams dürfen eine Weihnachtsfeier ausrichten.

Wer darf mitfeiern?

Es ist für den Unfallversicherungsschutz nicht erforderlich, dass die Unternehmensleitung selbst an der Veranstaltung teilnimmt. Eine Teilnahme der Team- oder Sachgebietsleitung ist bei dezentralen Veranstaltungen ausreichend. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Es muss jedoch die Teilnahme aller Betriebsangehörigen, mindestens die Teilnahme aller Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer organisatorisch abgrenzbarer betrieblicher Einheiten möglich und erwünscht sein. Und es muss ein wesentlicher Teil der Belegschaft bzw. des Sachgebiets teilnehmen. 

Wichtig: Bei privaten Weihnachtsfeiern unter den Beschäftigten greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Familienangehörige und Gäste sind grundsätzlich nicht versichert, auch wenn sie eingeladen sind und zur Förderung der Betriebsverbundenheit beitragen können. 

Wann endet die Feier?

Der Unfallversicherungsschutz endet, wenn die Veranstaltung offiziell, also durch ein programmgemäß vorbestimmtes Ende, oder durch die Betriebsleitung oder ihr Beauftragter ausdrücklich oder auch konkludent für beendet erklärt und so erkennbar wird, dass die Veranstaltung fortan nicht mehr von der erforderlichen Autorität der Unternehmensleitung getragen wird. Wird die Feier im privaten Rahmen verlängert, ist diese Tätigkeit als private Zusammenkunft nicht mehr versichert.

Und wie „sicher“ ist der Heimweg?

Gut zu wissen: Auch auf dem Heimweg von der Weihnachts­feier können die Mitarbeitenden unter Unfallversicherungsschutz stehen. Aber Achtung: Alkohol kann den Versicherungsschutz gefährden! „Alkohol sollte grundsätzlich, wenn überhaupt, nur in geringen Mengen konsumiert werden. Wer Alkohol getrunken hat, sollte für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nehmen“, rät Martin Kunze.

Annalisa Jäckel, UK Nord

Was ist zum Thema Infektionsschutz bei betrieblichen Feiern in Innenräumen zu beachten? Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Quelle Headerbild: just dance - shutterstock.com

Weitere interessante Themen

  • sicher & gesund arbeiten

    Energie sparen: Dem Schimmel keine Chance

    Deutschland dreht am Thermostat. Niedrige Raumtemperaturen laden jedoch Schimmelpilze ein. Wie können Unternehmen vorbeugen und die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllen?

  • sicher & gesund arbeiten

    UK Nord zeichnet Küstenschützer zum dritten Mal für Arbeits- und Gesundheitsschutz aus

    Über eine erfolgreiche Rezertifizierung freute sich der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH). Die UK Nord verlieh ihm erneut ihr Gütesiegel „Sicher mit System“.

  • sicher & gesund arbeiten

    Gemeinsam für ein gutes Klassenklima

    Die Unfallkasse Nord und Wendepunkt e. V. arbeiten seit 16 Jahren in der Gewaltprävention an Schulen zusammen. PRIMA KLIMA! heißt das gemeinsame Projekt.

  • Recht & Verwaltung

    Digitalen Lohnnachweis bis 16. Februar übermitteln

    Der digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Junge Frau vor einem Laptop, auf dem Bildschirm steht E-Learning
    sicher & gesund arbeiten

    Onlineseminare neu im Programm

    Das Angebot an Onlineseminaren ist in den vergangenen zwei Jahren stetig gewachsen. Auch bei uns finden Sie ein Online-Schulungsangebot zu Themen rund um gesunde und sichere Arbeit.

  • Hände schreiben auf Tastatur
    Recht & Verwaltung

    Unser Extranet: extra schnell und sicher für Sie

    Unser Extranet ist Ihr Portal für die elektronische Kommunikation mit uns.

  • Foto einer jungen Frau, die lächelnd einer Seniorin die Hand auf die Schulter legt
    sicher & gesund arbeiten

    Hotline für pflegende Angehörige

    Sie pflegen? Wir unterstützen Sie mit einer 24/7 Hotline.