Hitze und UV-Strahlung: Verantwortung ernst nehmen
Der Klimawandel ist spürbar. Die Zahl der Hitzetage steigt ebenso wie die UV-Belastung bei Arbeiten im Freien. Ein rasanter Anstieg von Hautkrebserkrankungen und die Zunahme der körperlichen Belastung von Beschäftigten machen das deutlich. Was können, was müssen Arbeitgebende für ihre Beschäftigten tun?
Arbeitgebende sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung und in den Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Doch unabhängig davon gilt: Hitze und UV-Strahlung sind reale Gesundheitsrisiken.
Wenn Arbeitsplätze zu heiß werden
Hohe Temperaturen wirken sich direkt auf Gesundheit und Sicherheit aus. Typische Folgen sind:
- sinkende Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit
- Müdigkeit und Kreislaufbelastung
- vermehrtes Schwitzen
- erhöhtes Unfallrisiko
Hitze ist also nicht nur körperlich belastend, sie kann auch schnell zu einem echten Sicherheitsrisiko werden.
Was können Arbeitgebende tun?
- Technisch: Ventilatoren, Dämmungen, wirksame Beschattung sowie energieeffiziente Klimaanlagen (richtig eingestellt und gewartet) können Räume deutlich entlasten. Ist das baulich nicht möglich, können z. B. reflektierende Rollos oder außen liegende Jalousien helfen.
- Organisatorisch: Frühmorgendliches Lüften, Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, zusätzliche Pausen ermöglichen oder mobiles Arbeiten anbieten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass auch das Homeoffice im Sommer nicht automatisch kühl ist.
- Persönlich: Ausreichend Trinkwasser bereitstellen und zum Trinken motivieren. Auch geeignete, leichte Kleidung kann zusätzlich unterstützen.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen empfindliche Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter, ältere oder chronisch erkrankte Beschäftigte sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahmen.
UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien
Bei Tätigkeiten im Freien kommt zur Hitze die UV-Strahlung hinzu. Sie ist unsichtbar und kann Haut und Augen dauerhaft schädigen. Spätestens ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich (abrufbar über Wetter-Apps oder das Bundesamt für Strahlenschutz). Sinnvolle Maßnahmen können sein:
- Arbeitszeiten anpassen (z. B. früher beginnen)
- Tätigkeiten möglichst außerhalb der intensiven Sonnenzeit zwischen 11 und 15 Uhr durchführen
- Schatten nutzen oder gezielt schaffen (z. B. Pavillons)
- Körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckung und geeignete Sonnenbrille tragen (besonders gefährdet sind Kopfhaut, Ohren, Nacken und Nasenrücken)
- Sonnenschutzmittel mit mindestens LSF 30 verwenden
- Regelmäßig trinken
Risiken senken, Motivation steigern
Die gesetzlichen Vorgaben bilden den Rahmen. Doch guter Gesundheitsschutz zeigt sich dort, wo Arbeitgebende mehr tun als das Mindestmaß. Wer Hitze- und UV-Schutz ernst nimmt, reduziert nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern stärkt Motivation, Leistungsfähigkeit und Wertschätzung im Team.
Textveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Unfallkasse Hessen (UKH)
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