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Nr. 3 / Juli 2023

Blaulichtalarm bei der Bildschirmarbeit?

Wer sich gegen den „Blaulichtanteil“ bei modernen Bildschirmen schützen sollte.
Eine Person tippt auf einem Tablet Quelle: Rostislav Seldacek – stock.adobe.com

Mit der LED-Beleuchtungstechnik sind Computerbildschirme flach, preiswert und leuchtstark geworden. In den Tagesmedien ist immer wieder zu lesen, dass die LED-Technik gegenüber der früher gebräuchlichen Glühbirne oder der Röhrentechnik einen vergleichsweise hohen „Blaulichtanteil“ aussende. Man wisse aus der industriellen Anwendung, dass „Blaues Licht“ bei zu intensiver Einstrahlung die Netzhaut des Auges schädigen könne. Bei zu hoher Energieeinstrahlung beschleunige sich die sogenannte Makuladegeneration am Auge.

Gut für die Augen: Schutzstandards bei der Produktion

Diese Fakten sind in Fachkreisen bereits lange bekannt. Um Lichteinwirkungen auf das Auge zu verhindern, gibt es seit vielen Jahren Normen und Schutzstandards bei der Herstellung von Computermonitoren. Aus augenärztlicher Sicht kann man in Deutschland mit Sicherheit davon ausgehen, dass Beschäftigte und Privatpersonen mit gesunden Augen durch die marktüblichen Computerbildschirme oder beim Betrachten blauer Foto-Abbildungen nicht geschädigt werden. In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gibt es hierzu mehrere Fachbeiträge unter den Stichworten „Blaulicht“ bzw. „LED“.

Es gibt jenseits der Bürowelt industrielle Spezialanwendungen mit sehr intensiven Blaulicht-Quellen, etwa in der Materialaushärtung in Fertigungsprozessen oder in der Spezialbeleuchtung im Theater- und Veranstaltungsbereich. Das sind Arbeitsbereiche, die nicht mit der LED-Computerbeleuchtung vergleichbar sind, hier gelten spezielle Arbeitsschutzvorschriften. Fachlichen Rat erhalten die Beschäftigten dieser Unternehmen von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst.

Wer braucht eine Brille mit Blaulichtfilter?

Nur ganz wenige Menschen, die zusätzlich zu mangelnder Sehschärfe an speziellen Augenvorerkrankungen leiden, sollten ihre behandelnde augenärztliche Praxis nach ihrer „Bildschirmtauglichkeit“ fragen. Denn Menschen mit einer bereits bekannten altersbedingten Makuladegeneration, bei einem erblichen Fotorezeptorenschaden oder nach Kataraktoperationen benötigen einen besonderen Schutz ihrer Augen. Er ist technisch einfach zu realisieren: die notwendigen Sehhilfen (Brillen) werden von den Optiker:innen mit einem speziellen Blaulichtfilter ausgestattet. Diese Brillen werden individuell von der behandelnden augenärztlichen Praxis verordnet und müssen wegen der Augenvorerkrankung immer, das heißt auch im normalen Alltag, getragen werden. Der Grund: Diese Beschäftigten benötigen den Schutz der Blaulichtfilter bei jedem Tageslicht. Vor allem die natürliche Beleuchtung durch das Sonnenlicht strahlt einen sehr viel höheren Blaulichtanteil ins Auge ein als jeder handelsübliche Computerbildschirm.

Was gilt für Leuchten?

Auch beim Einkauf von Leuchten für zu Hause und für den Arbeitsplatz ist keine Besorgnis angebracht, denn das sogenannte „Blaulicht“ stellt für augenärztlich gesunde Menschen keine Gefährdung dar. Nach Einschätzung von Fachleuten ist die Nutzung von Blaulicht-Schutzgläsern für den Alltag nicht notwendig. Heute verwendete LED-Beleuchtung ist im Hinblick auf eine mögliche Blaulichtschädigung sicher.

Gefährdungen der Augen durch blaues Licht bei LED-Beleuchtung?
Merkblatt des Sachgebiets Beleuchtung im Fachbereich Verwaltung der DGUV
3613 (dguv.de)
 

Dr. med. Andreas Dittmann, Unfallkasse Nord

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