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Nr. 3 / Juli 2023

Mitbestimmen für gesunde Arbeit

Personal- und Betriebsräte haben eine gewichtige Stimme, wenn es um betriebliche Entscheidungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten geht. Was regeln die Personalvertretungsgesetze?

Drei Männer mit Warnwesten und Bauhelmen besprechen sich auf einer Baustelle. Quelle: Paiboon Janan – shutterstock.com

Ob in Kitas oder in Schulen, in der Klinik, auf Bauhöfen oder bei der Stadtreinigung: Bauliche Stolperfallen, ungeeignete Arbeitsmittel oder fehlende Schutzausrüstungen erhöhen die Unfallgefahr. Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen gilt es im Vorfeld möglichst zu verhindern. Das ist nicht nur Aufgabe der Chefetage eines Betriebes. Personal- und Betriebsräte haben ein juristisch verbrieftes Mitspracherecht beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Unfälle verhüten, Gesundheit schützen

Ziel dieser Regelung: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte sollen aktiv vorangebracht werden, indem alle Möglichkeiten sinnvoll ausgeschöpft werden. Gesundheitsgefährdende Arbeitsbelastungen – darunter nicht nur körperlicher, sondern auch psychischer Stress – sind zu reduzieren. Dafür braucht es die enge Zusammenarbeit von betrieblichem Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz und betriebsärztlichem Dienst. Hier öffnet sich auch ein Handlungsfeld, um auf den immer stärker werdenden demografischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren.

Es gibt kein Schema F, wie die Mitbestimmung im Betrieb zu regeln ist. Doch konkrete Informationen und Erfahrungen helfen, dieses Thema umzusetzen. Jemand, der sich gut auskennt, ist Fred Babel, der als Mitarbeiter der Abteilung Prävention der Unfallkasse Nord Fragen beantworten kann.

Herr Babel, personalvertretungsrechtlich gibt es regionale Besonderheiten. Welche sind das?

Fred Babel: Im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Nord kommen folgende Personalvertretungsgesetze vor: das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG SH), das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Generell sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten beim MBG SH umfangreicher als beim HmbPersVG und dem BetrVG. Trotzdem geben alle Personalvertretungsgesetze den Personal- und Betriebsräten ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht im Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Hand.

Welche Dinge helfen, um die juristischen Vorgaben umzusetzen?

Um auf diesem Handlungsfeld effektiv zu agieren, hilft es auf jeden Fall, feste Ansprechpersonen für das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Personalvertretung zu bestimmen. Die Personalvertretung sollte außerdem regelmäßigen Kontakt zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsärzt:innen pflegen.

Es gibt sicherlich nicht immer und überall offene Türen. Braucht es manchmal ein bisschen Druck?

Im Regelfall lassen sich die Probleme im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit lösen. Es gibt jedoch auch Dinge, die im Betrieb ganz offensiv eingefordert werden müssen – beispielsweise die Mitbestimmung bei allen Baumaßnahmen. Und dafür bietet das Initiativrecht ein geeignetes Mittel, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz voranzubringen. So können der Geschäftsführung im konkreten Fall etwa Vorschläge gemacht werden, zum Beispiel höhenverstellbare Tische anzuschaffen oder Ähnliches.

Was ist neben dem Ausschöpfen der innerbetrieblichen Möglichkeiten noch sinnvoll?

Wichtig ist noch, dass die Personalvertretung in Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses vertreten ist. Auch die Teilnahme an den Besichtigungen der Unfallkasse Nord, der Arbeitsschutzbehörden oder beispielsweise auch der Feuerwehr halte ich für sinnvoll.

Fragen zum Thema?
Die UK Nord ist erreichbar unter:
Kiel      0431 6407-0
Hamburg   040 27153-0

Adrienne Kömmler, freie Journalistin

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