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Nr. 4 / August 2024

Bei Cannabis sind betriebliche Regelungen Pflicht

Bodo Haßler berät Firmen zum Thema Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz. Immer stärker ist seine Expertise beim Umgang mit Cannabis im Büro gefragt. Etwa bei der Frage: Dürfen Beschäftigte bei der Arbeit Cannabis rauchen? Im Interview gibt er Antworten.
Eine Hand hält ein Cannabisblatt. yellowj – stock.adobe.com

In­ter­view

UK Nord: Dürfen Beschäftigte bei der Arbeit Cannabis konsumieren?

Bodo Haßler:

Sie dürfen es, wenn es keine Regelungen gibt. Deswegen kann ich nur dringend empfehlen, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebs- oder Personalrat abgeschlossen wird. Diese sollte enthalten, dass Cannabis auf dem Betriebsgelände nicht konsumiert und nicht auf dieses gebracht werden darf. Hintergrund sind die Unfallverhütungsvorschriften in Zusammenhang mit psychotropen Substanzen. Wer diese einnimmt, gefährdet seine Gesundheit und durch sein Verhalten die Gesundheit seiner Mitmenschen.

 

UK Nord: Wie wirkt sich Cannabiskonsum auf die Arbeitsleistung aus?

Bodo Haßler:

Die Auswirkungen sind abhängig von der Häufigkeit, der Intensität und dem Zeitpunkt des Konsums. Wird nur ab und zu, aber kurz vor dem Arbeitsbeginn konsumiert, können vorrangig Konzentrationsschwierigkeiten auftreten. Ein Dauerkonsum kann zu schweren Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit und zu vermindertem Antrieb führen

 

Über den In­ter­view-Part­ner

Bodo Haßler ist Inhaber des Beratungsunternehmens HASSLER CONSILIUM, das Unternehmen und Verwaltungen zum Thema Suchtmittelkonsum und psychische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz berät. Der Diplompädagoge und Sozialtherapeut leitete ambulante und teilstationäre Suchthilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein sowie die Fachstelle für Arbeitsfähigkeit „Kompass“.

UK Nord: Wie können Arbeitgebende sicherstellen, dass im Unternehmen kein Cannabis konsumiert wird?

Bodo Haßler:

Absolut notwendig ist es, dass der jeweilige Betrieb eine Regelung beschließt, nach der der Konsum psychotroper Substanzen wie Alkohol und Cannabis untersagt ist. Formalrechtlich können in Unternehmen etwaige Beeinträchtigungen des Verhaltens nur durch Beobachtung festgestellt werden. Maßnahmen für eine Objektivierung sind hier nicht möglich. Anders ist es in Betrieben wie der Flugsicherheit, dort dürfen Mitarbeitende aufgefordert werden, einen Drogentest zu machen.

Wenn Führungskräfte auffälliges Verhalten registrieren und dieses in Verbindung mit dem Konsum von Cannabis bringen, dann sollten sie in einem ersten Schritt die entsprechende Person sensibel darauf ansprechen. Dementiert die Person den Konsum, kann die Führungskraft ihr anbieten, einen Test zum Gegenbeweis zu machen. Beim Thema Alkohol verfügen mehr und mehr Firmen über Atemalkoholgeräte, bei Cannabis gibt es entsprechende Speicheltests; diese sind allerdings in kaum einem Betrieb vorhanden.

 

UK Nord: Was raten Sie Mitarbeitenden, wenn sie vermuten, dass jemand aus dem Kollegenkreis unter Cannabiseinfluss arbeitet?

Bodo Haßler:

Ich würde immer dafür werben, dass bei Verhaltensauffälligkeiten ein persönliches Gespräch gesucht wird. Man sollte in diesem Gespräch seine Sorge deutlich machen, dass man beim anderen Unterschiede im Verhalten im Vergleich zu früher festgestellt hat. Fällt die Reaktion negativ aus, dann wäre eine Information an die Führungskraft angebracht. 

In jedem Fall sollten Betriebe das Cannabisthema proaktiv ansprechen und darüber aufklären. Absolut erforderlich ist die Existenz von Stufenplänen für ein System von niedrigschwelliger bis hochschwelliger Intervention. Erfreulicherweise verfügen inzwischen viele Unternehmen über entsprechende Stufenpläne.

 

Interview: Martin Scheele, freier Journalist

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