Schutz vor weißem Hautkrebs durch UV-Strahlung
Erhöhtes Risiko bei Arbeiten unter freiem Himmel
In Entsorgungsbetrieben, im Hafen, auf dem Bau oder beispielsweise in den Forsten − Beschäftige, die unter freiem Himmel arbeiten, sind den UV-Strahlen und damit dem Risiko einer Hautkrebserkrankung ausgesetzt. Unfallversicherungsträger erkennen durch natürliche UV-Strahlung hervorgerufenen Hautkrebs seit 2015 als Berufskrankheit(BK) an. Die als BK 5103 bezeichnete tätigkeitsbezogene Gesundheitsschädigung stand im BK-Monitor vor drei Jahren bei Männern an dritter Stelle der häufigsten Berufskrankheiten.
Interview
Herr Professor Skudlik, was macht UV-Strahlung so gefährlich?
Prof. Christoph Skudlik:
Wir können sie nicht bewusst wahrnehmen. UV-Strahlung entwickelt negative biologische Wirkungen auf der Haut zunächst unbemerkt. Doch sie sorgt dafür, dass Immunzellen in der Haut zurückgedrängt werden, was verstärkt zu Infektionen führen kann. Ein sichtbares Zeichen ist zum Beispiel Lippenherpes. Spätere Effekte sind die Hautalterung und Pigmentierungsverschiebung, was sich in Falten und Flecken zeigt. Ein Zuviel zeigt sich allerdings unmittelbar mit dem Sonnenbrand – einer akuten Schädigung der Haut.
Die latente UV-Strahlung ist der wichtigste Risikofaktor für weißen Hautkrebs, bei dem wir zwei Arten unterscheiden. Einerseits ist es das Plattenepithelkarzinom, das sich häufig aus Krebsvorstufen wie den aktinischen Keratosen entwickelt. Ohne Vorläuferform entsteht die andere Art, das Basalzellkarzinom.
Wer ein Berufsleben lang ungefiltert den Sonnenstrahlen ausgesetzt ist, muss wissen, welches Risiko damit verbunden ist. Die WHO hat UV-Strahlung auf den gleichen Gefährdungsrang wie Plutonium gesetzt. Befunde für weißen Hautkrebs haben wir vor allem ab dem 60. Lebensjahr. Früh erkannt lässt er sich meist gut behandeln. Besser ist es, dem vorzubeugen.
Über den Interview-Partner
Prof. Dr. med. Christoph Skudlik ist Chefarzt am Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) am BG Klinikum Hamburg.
Die Arbeit des Instituts beruht auf einer Kooperation der Universität Osnabrück und dem BG Klinikum Hamburg (BGKH). Im Mittelpunkt stehen die Behandlung von berufsbedingten Hauterkrankungen sowie die Beratung zum individuellen Hautschutz.
Ziel: Betroffene Beschäftigte sollen im Beruf bleiben können – mit individuellen Schutzmaßnahmen, Trainings, Behandlungen und gegebenenfalls Anpassungen am Arbeitsplatz.
Prof. Dr. med. Christoph Skudlik
Wie können Beschäftigte an Außenarbeitsplätzen weißen Hautkrebs oder seine Vorstufen verhindern?
Prof. Christoph Skudlik:
Wer draußen arbeitet, muss sich aktiv schützen. Dazu gehört lange Kleidung – also Oberteil und Hose. Außerdem Kopfbedeckung mit Krempe oder Schirmmützen mit Nackenschutz sowie Sonnenbrillen mit UV-Schutz. Werden diese Dinge vom Betrieb gestellt, sollten sie natürlich unbedingt genutzt werden.
Wo keine Kleidung den Körper bedeckt, muss man sich mit Sonnenschutzmitteln eincremen. Möglichst dick auf Gesicht, Hals, Nacken, Hände und Unterarme auftragen. Wir empfehlen, möglichst den Lichtschutzfaktor 50 zu nehmen und dazu die Zwei-Finger-Regel anzuwenden. Was das heißt? Creme, die auf die Beugeseite von Zeige- und Mittelfinger passt, reicht für einen Arm oder das Gesicht. Sinnvoll ist das Auftragen vor der Sonnenbelastung und einmal am Tag zwischendurch, denn durch das Schwitzen lässt die Schutzwirkung nach.
Haut verzeiht nicht
Die von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Betrieben öffentlicher Trägerschaft gemeldeten Zahlen an Verdachtsanzeigen und anerkannten Fällen blieb in den letzten Jahren in etwa gleichbleibend. Doch Fachleute sind sich einig, dass die Gefahr steigender Fallzahlen angesichts sich veränderndem Klima besteht. Zumal die mit UV-Strahlung verbundenen Gesundheitsschäden eine lange Latenzzeit aufweisen. Frühere sowie anhaltende intensive Sonneneinwirkung zeigt ihre Folgen in der Regel erst Jahre oder Jahrzehnte später. So erkranken Outdoor-Beschäftige meist ab ihrem 60. Lebensjahr an weißem Hautkrebs. Rechtzeitiger Schutz wird deshalb immer wichtiger.
Wofür müssen die Arbeitgebenden im Kampf gegen den weißen Hautkrebs sorgen?
Prof. Christoph Skudlik:
Grundsätzlich sind sie für den Arbeitsschutz zuständig und sollten arbeitsorganisatorisch immer das tun, was möglich ist. Dabei geht es selbstverständlich um Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel. Inzwischen geht man dazu über, Arbeitsplätze wie Baugruben mit Zeltdächern oder Schirmen zu überdachen, die Schatten spenden. Wir belächeln südliche Länder wegen der Siesta. Aber mal ehrlich: Aus medizinischer Sicht wünschenswert wäre so eine Pause in der Mittagszeit an sehr sonnigen Tagen im Rahmen flexibler Arbeitspläne auch in unseren Breiten, wenn es betriebsintern irgendwie machbar ist.
Adrienne Kömmler, freie Journalistin