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Nr. 1 / Februar 2024 Keine Betriebsnummer ohne Unternehmensnummer
Die Betriebsnummer ist Voraussetzung für die Lohnabrechnung im Abrechnungsprogramm.
Die Unternehmensnummer wurde zum Jahresbeginn ein Jahr alt.
Wichtig zu wissen:
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Unternehmensnummer Voraussetzung für die Beantragung der Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit (BfA). Ohne Unternehmensnummer kann die Betriebsnummer nicht beantragt werden. Unternehmen bzw. deren Dienstleister brauchen die Betriebsnummer, um im Entgeltabrechnungsprogramm die Lohnabrechnung für ihre Beschäftigten durchzuführen.