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Nr. 1 / Januar 2025

DVR Cannabis-Kampagne „High fährt nicht“

Mehr als 3.000 Menschen verunglückten 2023 bei Verkehrsunfällen unter Drogen. Alarmierend: Die Hälfte der 18- bis 24-Jährigen kennt das absolute Cannabis-Konsumverbot für junge Fahrer:innen nicht. Die Kampagne "High fährt nicht. High lässt fahren" will junge Fahrer:innen aufklären.
Ein junger Mann sitzt entspannt auf einem roten Sofa in einem Raum mit Retro-Atmosphäre. Er trägt ein weißes Unterhemd, eine offene, gemusterte Hemdjacke, beige Hose, eine goldene Kette und auffällige grüne Sonnenbrillen. Die Beleuchtung ist warm und stimmungsvoll. Neben ihm steht eine gelbe Lavalampe auf einem Tisch. Der Hintergrund ist mit schimmernden, lila-blauen Vorhängen dekoriert. Überlagert ist ein großer weißer Schriftzug: „High fährt nicht. High lässt fahren.“ Bildquelle: DVR
Ein junger Mann sitzt entspannt auf einem roten Sofa in einem Raum mit Retro-Atmosphäre. Er trägt ein weißes Unterhemd, eine offene, gemusterte Hemdjacke, beige Hose, eine goldene Kette und auffällige grüne Sonnenbrillen. Die Beleuchtung ist warm und stimmungsvoll. Neben ihm steht eine gelbe Lavalampe auf einem Tisch. Der Hintergrund ist mit schimmernden, lila-blauen Vorhängen dekoriert. Überlagert ist ein großer weißer Schriftzug: „High fährt nicht. High lässt fahren.“.

Laut einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitrats (DVR) weiß die Hälfte der 18- bis 24-Jährigen nicht, dass während der Führerschein-Probezeit und unter 21 Jahren ein absolutes Cannabis-Konsumverbot gilt. Zudem kennt eine Mehrheit von rund 60 Prozent der Befragten die empfohlene Wartezeit von 24 Stunden zwischen Cannabis-Konsum und Verkehrsteilnahme nicht.

Anlass genug, um aufzuklären. Die neue Kampagne des DVR „High fährt nicht. High lässt fahren“ will insbesondere die Hochrisikogruppe junger Verkehrsteilnehmender über die Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr aufklären und sie animieren, nach dem Konsum von Cannabis nicht selbst zu fahren.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spricht sich ebenfalls für eine Fahr-Abstinenz nach Cannabis-Konsum aus. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Was für die Freizeit gilt, gilt natürlich auch für die Wege zur Arbeit. Bekifft fahren sollte tabu sein.“ Die gesetzliche Unfallversicherung tritt dafür ein, den Konsum von Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. Das bedeutet: NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung. Das betrifft auch den versicherten Weg von und zur Arbeits- bzw. Bildungsstätte.

Quelle: DVR, DGUV

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