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Nr. 1 / Januar 2025

Damit Platz für alle ist

Wie integriert man psychisch erkrankte Beschäftigte in den Arbeitsprozess? Wie reagiert man bei Störungen im Team? Lesen Sie in unserem Interview, wo Sie sich als Arbeitgebende Unterstützung holen können.
Vier Hände fügen in der Mitte jeweils ein Puzzle-Stück zu einem Ganzen zusammen. Rawpixel.com – shutterstock.com

Im Umgang mit psychisch erkrankten Kolleg:innen sind die Anforderungen an Arbeitgebende hoch: Die erkrankte Person soll integriert und nicht ausgegrenzt werden, das Arbeitsteam möglichst im Gleichgewicht bleiben, die Arbeitsleistung nicht abnehmen.

Sicher & gesund hat Michael Gümbel von der Beratungsstelle PAG Perspektive Arbeit und Gesundheit gefragt, wie sich Arbeitgebende angesichts psychischer Erkrankungen im Unternehmen präventiv aufstellen und was sie integrativ tun sollten. Und wie sie Vorurteilen und Stigmatisierungen im Unternehmen vorbeugen können.

Wie kön­nen Ar­beit­ge­ben­de psy­chi­sche Er­kran­kun­gen durch die Ar­beit ver­hin­dern?

Michael Gümbel: 

Arbeitgebende müssen die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden nicht gefährdet ist. Das heißt, sie müssen klare Arbeitsaufgaben stellen, die Arbeitsmenge muss leistbar sein. Wenn das einmal nicht der Fall ist, sollten Arbeitgebende Unterstützung anbieten. Die Leitungsebene sollte signalisieren, dass die Tür offensteht und ihr Team ermutigen, sie bei Schwierigkeiten anzusprechen. 

Was kön­nen Ar­beit­ge­ben­de bei Vor­ur­tei­len ge­gen­über Be­schäf­tig­ten mit psy­chi­schen Er­kran­kun­gen tun?

Michael Gümbel:

Arbeitgebende und Führungskräfte müssen sich positionieren und eine klare Haltung an den Tag legen, dass das Unternehmen Vorurteile nicht toleriert. Werden Vorurteile gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden offen geäußert, ist das eine Diskriminierung. Unter bestimmten Umständen kann sich die betroffene Person dagegen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wehren. 

Wie ge­lingt es, Men­schen mit psy­chi­schen Er­kran­kun­gen im Ar­beit­s­pro­zess zu hal­ten?

Michael Gümbel:

Die Botschaft der Führungsebene muss lauten: Du gehörst zu uns, wir brauchen dich. Psychisch Erkrankte, die arbeitsunfähig krank sind, brauchen schnell Orientierung, wie es für sie weitergeht. Nicht erst nach 18 Monaten, wenn das Krankengeld endet. Die Führungskraft sollte Hilfsangebote kennen und die Betroffenen darauf hinweisen. 

Manche Unternehmen haben bereits ein standardisiertes Verfahren entwickelt, wie vorzugehen ist, wenn Mitarbeitende psychisch erkranken und die Arbeitsleistung abnimmt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurzeit eine Technische Regel „Psychische Belastungen“ erarbeitet wird. 

Fach­tag ge­gen Stig­ma­ti­sie­rung am Ar­beits­platz

Das Interview wurde beim Fachtag „Gemeinsam gegen Stigmatisierung am Arbeitsplatz. Psychische Erkrankungen dürfen kein Tabu sein.“ geführt, der am 18. Oktober in Rendsburg im Rahmen der Woche der seelischen Gesundheit stattfand. Bei der Podiumsdiskussion sprachen Betroffene über ihre Erfahrungen als psychisch Erkrankte mit Arbeitgebenden und Kolleg:innen. Professionell Helfende, darunter der Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) der Stadt Lübeck, wiesen Wege zur Beratung und Unterstützung sowohl für erkrankte Menschen als auch für Arbeitgebende. Eingeladen hatte der Expertenkreis Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz, in dem die UK Nord Mitglied ist. 

 

Klaudia Gottheit

 

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