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Nr. 2 / Juli 2021

COVID-Impfung

Die Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben in den vergangenen Monaten Aufwind bekommen. Wie steht es um den Unfallversicherungsschutz bei der Impfung?

Arzt bereitet Impfstoff vor Quelle: Melinda Nagy – stock.adobe.com

Impfungen sind Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheit dienen. Die Gesunderhaltung ist in erster Linie privater Natur. Impfungen werden deshalb nicht vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Impfschäden sind vielmehr durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt. Das gilt auch, wenn die Impfung gesellschaftlich erwünscht oder vom Unternehmen oder der besuchten Einrichtung unterstützt bzw. gefördert wird. Selbst ein mittelbarer Nutzen für das Unternehmen oder die Einrichtung, etwa die Erwartung eines niedrigeren Krankenstandes, ändert hieran nichts.

Ausnahmsweise unter Versicherungsschutz stehen dagegen Impfungen, die erforderlich sind, um erheblich gesteigerte Infektionsgefahren für die Versicherten oder deren Kontaktpersonen infolge der versicherten Tätigkeit zu verhindern. Die Erforderlichkeit der Impfung kann sich beispielsweise aus Arbeitsschutzvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen oder Festlegungen des Arbeitgebers von Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung oder Gefährdungsreduktion ergeben. Weiterhin können Impfungen durch Betriebsärzte im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen unter Versicherungsschutz stehen.

Arno Pansegrau, UK Nord

 

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