Überfällen vorbeugen
Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ für Kreditinstitute, Spielstätten, Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand wurde veröffentlicht. Infoveranstaltung der UK Nord am 20. Oktober.
Die neue DGUV-Vorschrift 25 ersetzt die bisherigen Vorschriften 25 und 26 „Kassen“ sowie die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“. Im Zuständigkeitsbereich der UK Nord befindet sie sich noch im Genehmigungsverfahren.
Für alle Interessierten bietet die UK Nord am 20. Oktober 2021 ab 13 Uhr eine zweistündige Infoveranstaltung. Die Veranstaltung findet als Online-Format statt, die Einladungen werden nach den Sommerferien verschickt.
Wichtiges zur DGUV-Vorschrift 25: Bei der neuen DGUV-Vorschrift sind erstmals auch Verkaufsstellen – vom Kiosk bis zum Großhandelsmarkt – sowie Kassen und Zahlstellen der Kommunen, Länder und des Bundes einbezogen. „Bei Verkaufsstellen kommt es im Verhältnis zur Anzahl der Betriebsstätten etwa doppelt so häufig zu Überfällen wie bei Kreditinstituten“, sagt Dirk Hofmann. Er leitet bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das Sachgebiet „Kreditinstitute und Spielstätten“ und ist Koordinator für das Präventionsfeld „Kreditinstitute und Spielstätten“ bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Auch in den Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand, dazu zählen etwa Einwohnermeldestellen, Museen, Stadthallen, Standesämter, Schulsekretariate, Theater oder Zulassungsstellen, gehen Beschäftigte mit Bargeld um. Um Anreize für einen Überfall zu vermindern, ist dort ebenfalls entsprechende Prävention nötig.
Quelle: Pressemeldung der DGUV