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Nr. 2 / März 2026

Knie, Schulter, Atemwege. Neue Berufskrankheiten

Seit gut einhundert Jahren gibt es die Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste). 1925 standen elf Erkrankungen auf der BK-Liste, im Jubiläumsjahr wurden drei weitere Berufskrankheiten aufgenommen.
Tablet mit dem Wort „Berufs-krankheit“ auf dem Bildschirm. Boris Zerwann – Adobe Stock

Es begann mit elf Berufskrankheiten, die typische Gefährdungen damaliger Arbeitsplätze widerspiegelten, etwa Vergiftungen durch Blei, Phosphor und Arsen. Im Lauf eines Jahrhunderts wuchs die BK-Liste auf mehr als 80 Erkrankungen an. Im Jubiläumsjahr wurden je eine Berufskrankheit der Rotatorenmanschette, des Knies und der Atemwege aufgenommen.

1. Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung – BK-Nr. 2117 

Hiervon können zum Beispiel Beschäftigte betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. Eine Schädigung der Rotatorenmanschette kann durch folgende langjährige und intensive Einwirkungen verursacht werden:
 

  • Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber,
  • häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schultergelenk,
  • Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere das Heben von Lasten,
  • Hand-Arm-Schwingungen.
     

2. Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern – BK-Nr. 2118

Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls mitberücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.

3. Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition – BK-Nr. 4117

Betroffene Personen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie zum Beispiel Versicherte im Tunnelbau, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallabors beschäftigt sind.

Stichwort Berufskrankheit

Nicht jede Erkrankung, die man sich bei der Arbeit zuzieht, ist eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die beschäftige Person in einem Bereich arbeiten, von dem eine spezifische Gefährdung ausgeht, zum Beispiel durch Stäube, Gase, Strahlung, Schwingungen, Lärm, Infektionen. Die beschäftigte Person muss dieser Gefahr in erheblich höherem Maß als die Bevölkerung ausgesetzt sein. Im Einzelfall muss die Krankheit außerdem wesentlich durch die schädigende Einwirkung bei der Arbeit verursacht sein. Neue Berufskrankheiten finden nach den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) Eingang in die Berufskrankheiten-Liste. Der ÄSVB ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. 

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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