Unternehmensnummer: Ab 2023 gelten bundesweit die neuen Ordnungskennzeichen
Wie ist die neue Unternehmensnummer aufgebaut?
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Warum gibt es ein neues Ordnungskennzeichen?
Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.
Welche Auswirkung hat die Umstellung auf ein Mitgliedsunternehmen?
Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer. Betroffen ist zum Beispiel ebenfalls das UV-Meldeverfahren (digitaler Lohnnachweis). Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf die Unternehmensnummern umgestellt.
Wie läuft die Umstellung ab?
Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch. Im Herbst 2022 erhalten unsere Mitgliedsunternehmen neben der neuen Unternehmensnummer entsprechende Informationen von uns.
Rechtliche Grundlage
Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für die einheitliche Unternehmensnummer als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.
Quelle: DGUV
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) DGUV.de und in den dazugehörigen FAQ.