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Nr. 4 / August 2022 Bundessozialgericht urteilt: Rauchen in der Schulpause nicht versichert
Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht am 28. Juni 2022 entschieden.
Ein Hamburger Schüler war im Januar 2018 schwer verletzt worden, als er in der Schulpause zum Rauchen in den benachbarten Stadtpark ging. An jenem Tag herrschte stürmisches Wetter mit Schneefall, ein herabfallender Ast fiel dem Jugendlichen auf Kopf und Körper, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma war die Folge. Die Unfallkasse Nord lehnte die Anerkennung als Schulunfall ab. Diese Entscheidung wurde Ende Juni dieses Jahres vom Bundessozialgericht bestätigt.
Wir berichten ausführlich, sobald uns die Kommentierung des Urteils vorliegt.