Haushaltshilfen: Mehr drin beim Minijob
Bei der Unfallkasse (UK) Nord sind alle Personen versichert, die in einem Privathaushalt in Hamburg oder Schleswig-Holstein beschäftigt werden. Dazu zählen Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Babysitter, Gartenhilfen sowie die Kinder- und Erwachsenenbetreuer:innen; kurz gesagt: Menschen, die Tätigkeiten ausüben, die üblicherweise auch von den Angehörigen des Haushaltes selbst erledigt werden könnten.
Die UK Nord gewährleistet den gesetzlichen Schutz, der Ihre Haushaltshilfe bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei Auftreten einer Berufskrankheit absichert. Im Gegenzug sind Sie als arbeitgebender Privathaushalt verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe zur UK Nord anzumelden und Beiträge zu zahlen. Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung kann nicht durch eine private Unfallpolice ersetzt werden.
Beitragspflicht der privaten Haushalte
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind allein die Arbeitgebenden zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Für den beschriebenen umfangreichen Versicherungsschutz ist pro Haushaltshilfe ein jährlicher Beitrag zu entrichten, der den jeweiligen Beschäftigungstagen entspricht:
bis zu 21 jährliche Beschäftigungstage: | 15,00 Euro |
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bis zu 126 jährliche Beschäftigungstage: | 29,00 Euro |
mehr als 126 jährliche Beschäftigungstage: | 66,00 Euro |
Was ändert sich durch die Anhebung der Minijobgrenze?
Im Januar 2025 ist die Verdienstgrenze im Minijob von 538 Euro auf 556 Euro angehoben worden. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt Ihrer Haushaltshilfe bis zu 556 Euro (Minijob), ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ausreichend.
Haushaltshilfen mit einem monatlichen Entgelt über 556 Euro müssen wie bisher bei der UK Nord gemeldet werden.
Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
45115 Essen
Tel. 0355 2902-70799
www.minijob-zentrale.de
Wie werden mehrere geringfügige Beschäftigungen gewertet?
Hat eine Haushaltshilfe mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und beträgt das Entgelt hieraus insgesamt mehr als die Entgeltgrenze, so ist keine dieser Beschäftigungen geringfügig.
Übt eine Haushaltshilfe neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine geringfügige aus, werden diese nicht zusammengerechnet. Die geringfügige Beschäftigung ist dann bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Die Veränderung des Melde- und Beitragsverfahrens hat auf die Leistungen, die Haushaltshilfen bei einem Arbeitsunfall zustehen, keine Auswirkungen. Der Versicherungsschutz wird weiterhin durch die UK Nord gewährleistet. Unfälle sind deshalb der UK Nord anzuzeigen.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unfallkasse Nord
Tel.: 0431 6407510 oder 0431 6407237
E-Mail: haushaltshilfen@ uk-nord.de
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