Unfall auf dem Weg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall
Urteil zum Tanken auf dem Arbeitsweg
In dem Fall wollte die Klägerin morgens mit dem Motorrad zu ihrem Ausbildungsbetrieb fahren. Beim Start bemerkte sie, dass die Tankfüllung nicht mehr für den 18 Kilometer langen Weg reichte. Ungünstig war, dass ihr Bruder, der das Motorrad am Vortag gefahren hatte, sie nicht über den niedrigen Benzinstand informiert hatte. Auf der Fahrt zur Tankstelle, die in entgegengesetzter Richtung zum Ausbildungsbetrieb lag, musste die Klägerin einem Pkw ausweichen und verletzte sich bei dem Ausweichmanöver.
Tanken sei vermeidbar gewesen
Ihre Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Wegeunfall unter anderem mit der Begründung ab, die Klägerin habe sich nicht auf dem direkten Arbeitsweg befunden. Das Tanken sei vermeidbar gewesen, wenn sich die Klägerin bei der Übergabe des Motorrads am Vorabend über den Benzinstand informiert hätte. Die Klägerin erhob Klage beim Sozialgericht Karlsruhe, das jedoch der Berufsgenossenschaft recht gab. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
Unfallkasse Nord
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