Krebserzeugende Stoffe: Mitmachen bei Best-Practice-Datenbank
GDA Best-Practice-Datenbank: Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
In der Datenbank werden Beispiele guter Praxis aus Betrieben, Praxishilfen und Messprogrammen gesammelt und zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die auf der Suche nach praxistauglichen Lösungen im Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind, können hier nach Branchen, Berufen und Substanzen sortiert recherchieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Datenbank sind Beispiele aus Unternehmen, die erfolgreich Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten installiert haben. Nachmachen erwünscht! Ihr Unternehmen hat selbst eine praxistaugliche Lösung gefunden? Reichen Sie sie doch bei der GDA Best-Practice-Datenbank ein.
Gefahrstoffverordnung novelliert
Seit 1993 sind Tätigkeiten mit Asbest in Deutschland grundsätzlich verboten. Die alte Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Nicht geregelt waren bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, etwa Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, beim Bauen im Bestand. Hier schafft die am 5. Dezember 2024 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung nun mehr Klarheit.
Zur Meldung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
Klaudia Gottheit
GDA Best-Practice-Datenbank
Meldung der BG Bau